Artikel 29 VO (EG) 2006/951

Zu berücksichtigende Informationen

Bei der Ermittlung der günstigsten Einkaufsmöglichkeiten auf dem Weltmarkt werden die relevanten Informationen berücksichtigt, die Folgendes betreffen:

a)
Angebote auf dem Weltmarkt,
b)
auf wichtigen Märkten in Drittländern notierte Preise,
c)
im internationalen Handelsverkehr getätigte Verkäufe, von denen die Kommission entweder unmittelbar oder über die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Kenntnis hat.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.