Artikel 29 VO (EG) 2006/951
Zu berücksichtigende Informationen
Bei der Ermittlung der günstigsten Einkaufsmöglichkeiten auf dem Weltmarkt werden die relevanten Informationen berücksichtigt, die Folgendes betreffen:
- a)
- Angebote auf dem Weltmarkt,
- b)
- auf wichtigen Märkten in Drittländern notierte Preise,
- c)
- im internationalen Handelsverkehr getätigte Verkäufe, von denen die Kommission entweder unmittelbar oder über die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Kenntnis hat.
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