Artikel 2 VO (EG) 2007/1059

(1) Die Frist für die Einreichung der Angebote für die erste Teilausschreibung beginnt am 1. Oktober 2007 und läuft am 10. Oktober 2007 um 15.00 Uhr (Brüsseler Ortszeit) ab.

Die Frist für die Einreichung der Angebote für jede folgende Teilausschreibung beginnt am ersten Arbeitstag, der dem Tag des Ablaufs der Frist für die vorausgegangene Teilausschreibung folgt. Sie läuft an folgenden Daten um 15.00 Uhr (Brüsseler Ortszeit) ab:

am 24. Oktober 2007,

am 7. und 21. November 2007,

am 5. und 19. Dezember 2007,

am 9. und 30. Januar 2008,

am 13. und 27. Februar 2008,

am 12. und 26. März 2008,

am 9. und 23. April 2008,

am 7. und 28. Mai 2008,

am 11. und 25. Juni 2008,

am 9. und 23. Juli 2008,

am 6. und 27. August 2008,

am 10. und 24. September 2008.

(2) Der Angebotspreis bezieht sich auf Weißzucker und Rohzucker der Standardqualität gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 318/2006.

(3) Die Mindestmenge der Angebote je Partie in Übereinstimmung mit Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 952/2006 beträgt 250 Tonnen, sofern die für diese Partie verfügbare Menge nicht unter 250 Tonnen liegt. In solchen Fällen muss ein Angebot für die gesamte verfügbare Menge gemacht werden.

(4) Die Angebote sind bei der Interventionsstelle gemäß Anhang I einzureichen, in deren Besitz sich der Zucker befindet.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.