Artikel 4 VO (EG) 2007/1098

Ziele

Der Plan stellt die nachhaltige Nutzung der betreffenden Dorschbestände durch schrittweise Senkung der fischereilichen Sterblichkeit und Aufrechterhaltung auf einem Niveau sicher, das folgende Werte nicht unterschreitet:

a)
0,6 bei den Altersklassen 3 bis 6 Jahre für den Dorschbestand im Gebiet A und
b)
0,3 bei den Altersklassen 4 bis 7 Jahre für den Dorschbestand in den Gebieten B und C.

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