Artikel 4 VO (EG) 2007/1098
Ziele
Der Plan stellt die nachhaltige Nutzung der betreffenden Dorschbestände durch schrittweise Senkung der fischereilichen Sterblichkeit und Aufrechterhaltung auf einem Niveau sicher, das folgende Werte nicht unterschreitet:
- a)
- 0,6 bei den Altersklassen 3 bis 6 Jahre für den Dorschbestand im Gebiet A und
- b)
- 0,3 bei den Altersklassen 4 bis 7 Jahre für den Dorschbestand in den Gebieten B und C.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.