Artikel 103l VO (EG) 2007/1234

Inhalt der Stützungsprogramme

Die Stützungsprogramme umfassen Folgendes:

a)
eine detaillierte Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen sowie deren quantifizierte Ziele;
b)
die Ergebnisse der durchgeführten Konsultationen;
c)
eine Beurteilung der erwarteten technischen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen;
d)
einen Zeitplan für die Durchführung der Maßnahmen;
e)
eine allgemeine Finanzierungstabelle, die Aufschluss über die einzusetzenden Mittel und die geplante vorläufige Aufteilung der Mittel auf die Maßnahmen entsprechend den in Anhang Xb vorgesehenen Obergrenzen gibt;
f)
die Kriterien und quantitativen Indikatoren für die Begleitung und Bewertung sowie die Vorkehrungen, die zur Gewährleistung einer angemessenen und effizienten Durchführung des Stützungsprogramms getroffen wurden sowie
g)
die Bezeichnung der zuständigen Behörden und für die Durchführung des Stützungsprogramms verantwortlichen Einrichtungen.

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