VO (EG) 2007/1234
Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)
Informationen
Ausfertigungsdatum22.01.2007
FundstelleAbl. 2007/L 299
Alle Normen
- TEIL IEINLEITENDE BESTIMMUNGEN
- TEIL IIBINNENMARKT
- TITEL IMARKTINTERVENTION
- KAPITEL IÖffentliche Intervention und private Lagerhaltung
- Abschnitt IAllgemeine Bestimmungen
- Abschnitt IIÖffentliche Intervention
- Unterabschnitt IAllgemeine Bestimmungen
- Unterabschnitt IIEröffnung des Ankaufs
- Unterabschnitt IIIInterventionspreise
- Unterabschnitt IVAbsatz aus der Intervention
- Abschnitt IIIPrivate Lagerhaltung
- Unterabschnitt IObligatorische Beihilfe
- Unterabschnitt IIFakultative Beihilfe
- Abschnitt IVGemeinsame Bestimmungen
- KAPITEL IIBesondere Interventionsmaßnahmen
- Abschnitt ISondermaßnahmen zur Marktstützung
- Abschnitt IIMaßnahmen in den Sektoren Getreide und Reis
- Abschnitt IIIMaßnahmen im Zuckersektor
- Abschnitt IVAnpassung des Angebots
- KAPITEL IIIProduktionsbeschränkungen
- Abschnitt IAllgemeine Bestimmungen
- Abschnitt IIZucker
- Unterabschnitt IZuteilung und Verwaltung der Quoten
- Unterabschnitt IIÜberschreitung der Quote
- Abschnitt IIIMilch
- Unterabschnitt IAllgemeine Bestimmungen
- Unterabschnitt IIZuteilung und Verwaltung der Quoten
- Unterabschnitt IIIQuotenüberschreitung
- Abschnitt IIIaQuoten für Kartoffelstärke
- Abschnitt IVVerfahrensvorschriften für Zucker-, Milch- und Kartoffelstärkequoten
- Abschnitt IVaProduktionspotenzial im Weinsektor
- Unterabschnitt IWiderrechtliche Anpflanzungen
- Unterabschnitt IIVorübergehende Pflanzungsrechtregelung
- Unterabschnitt IIIRodungsregelung
- KAPITEL IVBeihilferegelungen
- Abschnitt IVerarbeitungsbeihilfe
- Unterabschnitt ITrockenfutter
- Unterabschnitt IIFaserflachs und -hanf
- Unterabschnitt IIIKartoffelstärke
- Abschnitt IIProduktionserstattung
- Abschnitt IIIBeihilfen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse
- Abschnitt IIIaBeihilfen im Hopfensektor
- Abschnitt IVBeihilfen im Sektor Olivenöl und Tafeloliven
- Abschnitt IVaBeihilfen im Sektor Obst und Gemüse
- Unterabschnitt IErzeugergruppierungen
- Unterabschnitt IIBetriebsfonds und operationelle Programme
- Unterabschnitt IIaSchulobstprogramm
- Unterabschnitt IIIVerfahrensvorschriften
- Abschnitt IVbStützungsprogramme im Weinsektor
- Unterabschnitt IEinleitende Bestimmungen
- Unterabschnitt IIEinreichung und Inhalt von Stützungsprogrammen
- Unterabschnitt IIIBesondere Stützungsmaßnahmen
- Unterabschnitt IVVerfahrensvorschriften
- Abschnitt VGemeinschaftlicher Tabakfonds
- Abschnitt VISonderbestimmungen für den Bienenzuchtsektor
- Abschnitt VIIBeihilfen im Seidenraupensektor
- TITEL IIVORSCHRIFTEN FÜR DIE VERMARKTUNG UND DIE HERSTELLUNG
- KAPITEL IVermarktungs- und Herstellungsvorschriften
- Abschnitt IVermarktungsvorschriften
- Abschnitt IaUrsprungsbezeichnungen, Geografische Angaben und traditionelle Begriffe im Weinsektor
- Unterabschnitt IUrsprungsbezeichnungen und geografische Angaben
- Unterabschnitt IITraditionelle Begriffe
- Abschnitt IbKennzeichnung und Aufmachung im Weinsektor
- Abschnitt IIHerstellungsbedingungen
- Abschnitt IIaHerstellungsvorschriften im Weinsektor
- Unterabschnitt IKeltertraubensorten
- Unterabschnitt IIÖnologische Verfahren und Einschränkungen
- Abschnitt IIIVerfahrensvorschriften
- KAPITEL IIErzeugerorganisationen, Branchenverbände, Marktteilnehmerorganisationen
- Abschnitt IAllgemeine Grundsätze
- Abschnitt IaRegeln für Erzeugerorganisationen, Branchenverbände und Erzeugergruppierungen im Sektor Obst und Gemüse
- Unterabschnitt ISatzung und Anerkennung der Erzeugerorganisationen
- Unterabschnitt IIVereinigungen von Erzeugerorganisationen und Erzeugergruppierungen
- Unterabschnitt IIIAusdehnung der Regeln auf die Erzeuger eines Wirtschaftsbezirks
- Unterabschnitt IVBranchenverbände im Obst und Gemüsesektor
- Abschnitt IbRegeln für Erzeugerorganisationen und Branchenverbände im Weinsektor
- Abschnitt IIRegeln für Branchenverbände im Tabaksektor
- Abschnitt IIaVorschriften über die Erzeugerorganisationen und Branchenverbände im Sektor Milch und Milcherzeugnisse
- Abschnitt IIIVerfahrensvorschriften
- TEIL IIIHANDEL MIT DRITTLÄNDERN
- KAPITEL IAllgemeine Bestimmungen
- KAPITEL IIEinfuhren
- Abschnitt IEinfuhrlizenzen
- Abschnitt IIEinfuhrzölle und -Abgaben
- Abschnitt IIIVerwaltung von Einfuhrkontingenten
- Abschnitt IVSonderbestimmungen für bestimmte Erzeugnisse
- Unterabschnitt ISonderbestimmungen für Einfuhren im Getreide- und Reissektor
- Unterabschnitt IIPräferenzregelungen für die Einfuhr von Zucker
- Unterabschnitt IIISonderbestimmungen für Hanfeinfuhren
- Unterabschnitt IVSonderbestimmungen für Hopfeneinfuhren
- Unterabschnitt VSonderbestimmungen für Einfuhren von Wein
- Abschnitt VSchutzmassnahmen und aktiver Veredelungsverkehr
- KAPITEL IIIAusfuhren
- Abschnitt IAusfuhrlizenzen
- Abschnitt IIAusfuhrerstattungen
- Abschnitt IIIVerwaltung von Ausfuhrzollkontingenten im Sektor Milch und Milcherzeugnisse
- Abschnitt IVBesondere Behandlung bei der Einfuhr in Drittländer
- Abschnitt VSonderbestimmungen für lebende Pflanzen
- Abschnitt VIPassive Veredelung
- TEIL IVWETTBEWERBSVORSCHRIFTEN
- KAPITEL IVorschriften für Unternehmen
- KAPITEL IIStaatliche Beihilfen
- TEIL VSONDERBESTIMMUNGEN FÜR EINZELNE SEKTOREN
- TEIL VIALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- TEIL VIIDURCHFÜHRUNGS-, ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- KAPITEL IDurchführungsbestimmungen
- KAPITEL IIÜbergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 113c
Vermarktungsregeln zur Verbesserung und Stabilisierung des gemeinsamen Marktes für Weine
ANHANG XIV
VERMARKTUNGSNORMEN FÜR ERZEUGNISSE DES EIER- UND GEFLÜGELFLEISCHSEKTORS GEMÄSS ARTIKEL 116