Artikel 85e VO (EG) 2007/1234

Durchführungsmaßnahmen

Die Kommission erlässt die Durchführungsbestimmungen zu diesem Unterabschnitt.

Diese können insbesondere Folgendes umfassen:

a)
Einzelheiten zu den von den Mitgliedstaaten mitzuteilenden Angaben einschließlich möglicher Kürzungen der in Anhang Xb genannten Haushaltsmittel im Falle des Verstoßes;
b)
Einzelheiten zu den von den Mitgliedstaaten im Falle des Verstoßes gegen die Verpflichtungen der Artikel 85a, 85b und 85c zu verhängenden Sanktionen.

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