Artikel 85e VO (EG) 2007/1234
Durchführungsmaßnahmen
Die Kommission erlässt die Durchführungsbestimmungen zu diesem Unterabschnitt.
Diese können insbesondere Folgendes umfassen:
- a)
- Einzelheiten zu den von den Mitgliedstaaten mitzuteilenden Angaben einschließlich möglicher Kürzungen der in Anhang Xb genannten Haushaltsmittel im Falle des Verstoßes;
- b)
- Einzelheiten zu den von den Mitgliedstaaten im Falle des Verstoßes gegen die Verpflichtungen der Artikel 85a, 85b und 85c zu verhängenden Sanktionen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.