Artikel 85d VO (EG) 2007/1234
Flankierende Maßnahmen
Flächen gemäß Artikel 85b Absatz 1 Unterabsatz 1, die noch nicht regularisiert worden sind, und Flächen gemäß Artikel 85a Absatz 1 kommen nicht für nationale oder gemeinschaftliche Fördermaßnahmen in Betracht.
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