Artikel 152 VO (EG) 2007/1234

Anwendbarkeit der zolltariflichen Einreihung

Falls die in den Artikeln 149 bis 151 vorgesehene Methode der Festsetzung des Zollsatzes nicht angewandt werden kann, ist der Zollsatz auf die in diesen Artikeln genannten Gemische anzuwenden, der sich aus ihrer zolltariflichen Einreihung ergibt.

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