Artikel 152 VO (EG) 2007/1234
Anwendbarkeit der zolltariflichen Einreihung
Falls die in den Artikeln 149 bis 151 vorgesehene Methode der Festsetzung des Zollsatzes nicht angewandt werden kann, ist der Zollsatz auf die in diesen Artikeln genannten Gemische anzuwenden, der sich aus ihrer zolltariflichen Einreihung ergibt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.