Artikel 127 VO (EG) 2007/1234

Durchführungsbestimmungen

Die Kommission erlässt die Durchführungsbestimmungen zu diesem Kapitel, insbesondere die Bedingungen und Verfahren für die Anerkennung der Erzeugerorganisationen, Branchenverbände und Marktteilnehmerorganisationen in den einzelnen Sektoren; dazu gehören

a)
die spezifischen Ziele solcher Organisationen,
b)
die Satzung solcher Organisationen,
c)
die Tätigkeiten solcher Organisationen,
d)
Abweichungen von den Anforderungen gemäß den Artikeln 122, 123 und 125,
da)
gegebenenfalls Vorschriften über länderübergreifende Erzeugerorganisationen und länderübergreifende Vereinigungen von Erzeugerorganisationen, einschließlich der von den zuständigen Behörden im Falle einer länderübergreifenden Zusammenarbeit zu leistenden Amtshilfe,
e)
gegebenenfalls die Auswirkungen der Anerkennung als Branchenverband.

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