Artikel 127 VO (EG) 2007/1234
Durchführungsbestimmungen
Die Kommission erlässt die Durchführungsbestimmungen zu diesem Kapitel, insbesondere die Bedingungen und Verfahren für die Anerkennung der Erzeugerorganisationen, Branchenverbände und Marktteilnehmerorganisationen in den einzelnen Sektoren; dazu gehören
- a)
- die spezifischen Ziele solcher Organisationen,
- b)
- die Satzung solcher Organisationen,
- c)
- die Tätigkeiten solcher Organisationen,
- d)
- Abweichungen von den Anforderungen gemäß den Artikeln 122, 123 und 125,
- da)
- gegebenenfalls Vorschriften über länderübergreifende Erzeugerorganisationen und länderübergreifende Vereinigungen von Erzeugerorganisationen, einschließlich der von den zuständigen Behörden im Falle einer länderübergreifenden Zusammenarbeit zu leistenden Amtshilfe,
- e)
- gegebenenfalls die Auswirkungen der Anerkennung als Branchenverband.
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