Artikel 146 VO (EG) 2007/1234

Spezifische Regeln

(1) In Bezug auf das Einfuhrkontingent von 54703 Tonnen gefrorenem Rindfleisch der KN-Codes 02022030, 020230 und 02062991 für die Verarbeitungsindustrie kann der Rat nach dem Verfahren des Artikels 37 Absatz 2 des Vertrags beschließen, dieses Kontingent unter Zugrundelegung eines Umrechnungsfaktors von 4,375 ganz oder teilweise auf entsprechende Mengen Qualitätsfleisch anzuwenden.

(2) Im Fall des Zollkontingents für die Einfuhr nach Spanien in Höhe von 2000000 Tonnen Mais und 300000 Tonnen Sorghum und des Zollkontingents für die Einfuhr nach Portugal in Höhe von 500000 Tonnen Mais umfassen die Durchführungsbestimmungen gemäß Artikel 148 außerdem die notwendigen Bestimmungen für die Durchführung der Zollkontingentseinfuhren sowie gegebenenfalls für die öffentliche Lagerung der von den Zahlstellen der betreffenden Mitgliedstaaten eingeführten Mengen und für deren Absatz auf dem Markt dieser Mitgliedstaaten.

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