Artikel 112 VO (EG) 2007/1234
Durchführungsbestimmungen
Die Kommission erlässt die Durchführungsbestimmungen zu diesem Abschnitt, insbesondere in Bezug auf die Mindestmenge an Eiern gemäß Artikel 111 Absatz 2.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.