Artikel 38 VO (EG) 2007/1234

Bedingungen für die Gewährung der Beihilfe für Schaf- und Ziegenfleisch

Die Kommission kann beschließen, eine Beihilfe für die private Lagerhaltung zu gewähren, wenn in einer oder mehreren der folgenden Notierungszonen eine besonders schwierige Marktlage für Schaf- und Ziegenfleisch herrscht:

a)
Großbritannien,
b)
Nordirland,
c)
jedem anderen einzelnen Mitgliedstaat außer dem Vereinigten Königreich.

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