Artikel 38 VO (EG) 2007/1234
Bedingungen für die Gewährung der Beihilfe für Schaf- und Ziegenfleisch
Die Kommission kann beschließen, eine Beihilfe für die private Lagerhaltung zu gewähren, wenn in einer oder mehreren der folgenden Notierungszonen eine besonders schwierige Marktlage für Schaf- und Ziegenfleisch herrscht:
- a)
- Großbritannien,
- b)
- Nordirland,
- c)
- jedem anderen einzelnen Mitgliedstaat außer dem Vereinigten Königreich.
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