Artikel 68 VO (EG) 2007/1234
Zuteilung von Quoten aus der nationalen Reserve
Die Mitgliedstaaten sehen die erforderlichen Bestimmungen vor, nach denen die Quoten aus der nationalen Reserve gemäß Artikel 71 den Erzeugern ganz oder teilweise anhand von objektiven, der Kommission mitzuteilenden Kriterien zugeteilt werden.
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