Artikel 200 VO (EG) 2007/1234
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1184/2006
Die Verordnung (EG) Nr. 1184/2006 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Der Titel erhält folgende Fassung:
Verordnung (EG) Nr. 1184/2006 des Rates vom 24. Juli 2006 zur Anwendung bestimmter Wettbewerbsregeln auf die Produktion bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse und den Handel mit diesen Erzeugnissen
- 2.
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Artikel 1 erhält folgende Fassung:
Artikel 1
Diese Verordnung enthält Vorschriften über die Anwendbarkeit der Artikel 81 bis 86 sowie bestimmter Bestimmungen von Artikel 88 des Vertrags auf die Produktion der in Anhang I des Vertrags aufgeführten Erzeugnisse und den Handel mit diesen, ausgenommen die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a bis h, k sowie m bis u und in Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates(*) genannten Erzeugnisse.
Artikel 1aDie Artikel 81 bis 86 des Vertrags sowie die zu ihrer Anwendung ergangenen Bestimmungen finden vorbehaltlich des Artikels 2 dieser Verordnung auf alle in Artikel 81 Absatz 1 und Artikel 82 des Vertrags genannten Vereinbarungen, Beschlüsse und Verhaltensweisen bezüglich der Produktion der in Artikel 1 genannten Erzeugnisse und den Handel mit diesen Anwendung.
- 3.
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Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:
(1) Artikel 81 Absatz 1 des Vertrags gilt nicht für die in Artikel 1a dieser Verordnung genannten Vereinbarungen und Verhaltensweisen, die wesentlicher Bestandteil einer einzelstaatlichen Marktordnung oder zur Verwirklichung der Ziele des Artikels 33 des Vertrags notwendig sind.
- 4.
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Artikel 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 3
Artikel 88 Absatz 1 und Absatz 3 Satz 1 des Vertrags ist auf die Beihilfen anzuwenden, die für die Produktion der in Artikel 1 dieser Verordnung genannten Erzeugnisse oder den Handel mit diesen gewährt werden.
Fußnote(n):
- (*)
ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1.
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