Artikel 202 VO (EG) 2007/1234
Bezugnahmen
Bezugnahmen auf die Bestimmungen und Verordnungen, die mit den Artikeln 197 bis 201 geändert oder aufgehoben werden, gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der in Anhang XXII enthaltenen Entsprechungstabelle zu lesen.
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