Artikel 138 VO (EG) 2007/1234

Berechnung der Einfuhrzölle für geschälten Basmati-Reis

Abweichend von Artikel 135 kommen für die Einfuhr zum Zollsatz Null unter den von der Kommission festgelegten Bedingungen die in Anhang XVIII aufgeführten Sorten von geschältem Basmati-Reis der KN-Codes 10062017 und 10062098 in Betracht.

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