ANHANG I VO (EG) 2007/1234

LISTE DER IN ARTIKEL 1 ABSATZ 1 GENANNTEN ERZEUGNISSE

Teil I: Getreide

Bei Getreide bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-CodeWarenbezeichnung
a)07099060Zuckermais, frisch oder gekühlt
07129019Zuckermais (Zea mays var. saccharata), getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, ausgenommen Hybriden zur Aussaat
10019091Weichweizen und Mengkorn
10019099Spelz, Weichweizen und Mengkorn, nicht zur Aussaat
10020000Roggen
100300Gerste
100400Hafer
10051090Mais, zur Aussaat, anderer als Hybridmais
10059000Mais, nicht zur Aussaat
10070090Körner-Sorghum, anderer als Hybrid-Körner-Sorghum zur Aussaat
1008Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; anderes Getreide
b)100110Hartweizen
c)11010000Mehl von Weizen oder Mengkorn
11021000Mehl von Roggen
110311Grobgrieß und Feingrieß von Weizen
1107Malz, auch geröstet
d)0714Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes
ex1102Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn:
110220
Maismehl
110290
anderes:
11029010
– –
von Gerste
11029030
– –
von Hafer
11029090
– –
anderes
ex1103Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide, ausgenommen Grobgrieß und Feingrieß von Weizen (Unterposition 110311) und von Reis (Unterposition 11031950) sowie Pellets von Reis (Unterposition 11032050)
ex1104Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006 und Reis als Flocken (Unterposition 11041991); Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen
110620Mehl, Grieß und Pulver von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714
ex1108Stärke; Inulin:
Stärke:
11081100
– –
Stärke von Weizen
11081200
– –
Stärke von Mais
11081300
– –
Stärke von Kartoffeln
11081400
– –
Stärke von Maniok
ex110819
– –
andere Stärke:
11081990
– – –
andere
11090000Kleber von Weizen, auch getrocknet
1702Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert:
ex170230
Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT:
– –
andere:
– – –
andere:
ex17023050
– – andere:
– – – als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert, mit einem Gehalt an Glukose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 99 GHT
ex17023090
– – –
andere, mit einem Gehalt an Glukose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 99 GHT
ex170240
Glucose und Glucosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 20 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker:
17024090
– –
andere
ex170290
andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT:
17029050
– –
Maltodextrin und Maltodextrinsirup
– –
Zucker und Melassen, karamellisiert:
– – –
andere:
17029075
– – – –
als Pulver, auch agglomeriert
17029079
– – – –
andere
2106Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
ex210690
andere
– –
Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt:
– – –
andere
21069055
– – – –
Glucose- und Maltodextrinsirup
ex2302Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide
ex2303Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets:
230310
Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände
23033000
Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien
ex2306Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305:
andere
23069005
– –
aus Maiskeimen
ex2308Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
23080040
Eicheln und Rosskastanien; Trester (ausgenommen Traubentrester)
2309Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art:
ex230910
Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf:

23091011

23091013

23091031

23091033

23091051

23091053

– –
Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 17023050, 17023090, 17024090, 17029050 und 21069055 oder Milcherzeugnisse enthaltend
ex230990andere:
23099020
Erzeugnisse gemäß der zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 23 der Kombinierten Nomenklatur
andere, einschließlich Vormischungen

23099031

23099033

23099041

23099043

23099051

23099053

– –
Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 17023050, 17023090, 17024090, 17029050 und 21069055 oder Milcherzeugnisse enthaltend

Teil II: Reis

Bei Reis bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-CodeWarenbezeichnung
a)

10061021 bis

10061098

Rohreis (Paddy-Reis), nicht zur Aussaat
100620geschälter Reis ( „Cargo-Reis” oder „Braunreis” )
100630halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert
b)10064000Bruchreis
c)11029050Reismehl
11031950Grobgrieß und Feingrieß von Reis
11032050Pellets von Reis
11041991Reisflocken
ex11041999Reiskörner, gequetscht
11081910Stärke von Reis

Teil III: Zucker

Bei Zucker bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-CodeWarenbezeichnung
a)121291Zuckerrüben
12129920Zuckerrohr
b)1701Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest
c)170220Ahornzucker und Ahornsirup

17026095 und

17029095

Andere Zucker, fest, und Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, außer Lactose, Glucose, Maltodextrin und Isoglucose
17029060Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig gemischt
17029071Zucker und Melassen, karamellisiert, mit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf den Trockenstoff, von 50 GHT oder mehr
21069059Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt, andere als Isoglucosesirup, Lactosesirup, Glucose- und Maltodextrinsirup
d)

17023010

17024010

17026010

17029030

Isoglucose
e)

17026080

17029080

Inulinsirup
f)1703Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker
g)21069030Isoglucosesirup, aromatisiert oder gefärbt
h)230320ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung

Teil IV: Trockenfutter

Bei Trockenfutter bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-CodeWarenbezeichnung
a)ex12141000
Mehl und Pellets von durch künstliche Wärmetrocknung getrockneter Luzerne
Mehl und Pellets von Luzerne, auf andere Weise getrocknet und gemahlen
ex12149090
Luzerne, Esparsette, Klee, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, durch künstliche Wärmetrocknung getrocknet, außer Heu und Futterkohl sowie Heu enthaltende Erzeugnisse
Luzerne, Esparsette, Klee, Lupinen, Wicken, Honigklee, Platterbsen und Hornschotenklee, auf andere Weise getrocknet und gemahlen
b)ex23099099
aus Luzerne- und Grassaft hergestellte Eiweißkonzentrate
ausschließlich aus festen Abfallstoffen und Saft von der Herstellung der vorgenannten Konzentrate gewonnene Trockenerzeugnisse

Teil V: Saatgut

Bei Saatgut bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-CodeWarenbezeichnung
07129011Hybriden von Zuckermais:
zur Aussaat
07131010Erbsen (Pisum sativum):
zur Aussaat
ex07132000Kichererbsen:
zur Aussaat
ex07133100Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek:
zur Aussaat
ex07133200Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis):
zur Aussaat
07133310Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris):
zur Aussaat
ex07133900andere Bohnen:
zur Aussaat
ex07134000Linsen:
zur Aussaat
ex07135000Puffbohnen (Dicke Bohnen) (Vicia faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia faba var. equina und Vicia faba var. minor):
zur Aussaat
ex07139000Andere getrocknete Hülsenfrüchte:
zur Aussaat
10019010Spelz:
zur Aussaat
ex100510Hybridmais, zur Aussaat
10061010Rohreis (Paddy-Reis):
zur Aussaat
10070010Hybrid-Körner-Sorghum:
zur Aussaat
12010010Sojabohnen, auch geschrotet:
zur Aussaat
12021010Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, ungeschält:
zur Aussaat
12040010Leinsamen, auch geschrotet:
zur Aussaat

12051010 und

ex12059000

Raps- oder Rübsensamen, auch geschrotet, zur Aussaat
andere
12060010Sonnenblumenkerne, auch geschrotet:
zur Aussaat
ex1207andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet:
zur Aussaat
1209Samen, Früchte und Sporen:
zur Aussaat

Teil VI: Hopfen

1.
Bei Hopfen bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:

KN-CodeWarenbezeichnung
1210Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin

2.
Die Vorschriften über die Vermarktung und den Handel mit Drittländern gelten auch für folgende Erzeugnisse:

KN-CodeWarenbezeichnung
13021300Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge von Hopfen

Teil VII: Olivenöl und Tafeloliven

Bei Olivenöl und Tafeloliven bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-CodeWarenbezeichnung
a)1509Olivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
151000Andere Öle und ihre Fraktionen, ausschließlich aus Oliven gewonnen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, einschließlich Mischungen dieser Öle oder Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen der Position 1509
b)07099031Oliven, frisch oder gekühlt, zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt
07099039andere Oliven, frisch oder gekühlt
07108010Oliven, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
071120Oliven, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
ex07129090Oliven, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
20019065Oliven, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
ex20049030Oliven, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren
200570Oliven, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren
c)

15220031

15220039

Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen, die Öl enthalten, das die Merkmale von Olivenöl aufweist

23069011

23069019

Olivenölkuchen und andere Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl

Teil VIII: Flachs und Hanf

Bei Flachs und Hanf bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-CodeWarenbezeichnung
5301Flachs (Leinen), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
5302Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Hanf (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)

Teil IX: Obst und Gemüse

Bei Obst und Gemüse bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-CodeWarenbezeichnung
07020000Tomaten, frisch oder gekühlt
0703Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium-Arten, frisch oder gekühlt
0704Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt
0705Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium-Arten), frisch oder gekühlt
0706Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt
070700Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt
0708Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt
ex0709Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt, ausgenommen Gemüse der Unterpositionen 07096091, 07096095, 07096099, 07099031, 07099039 und 07099060
ex0802Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet, ausgenommen Areka-(Betel-)Nüsse und Kolanüsse der Unterposition 08029020
08030011Mehlbananen, frisch
ex08030090Mehlbananen, getrocknet
08042010Feigen, frisch
08043000Ananas
08044000Avocadofrüchte
08045000Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte
0805Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet
08061010Tafeltrauben, frisch
0807Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papaya-Früchte, frisch
0808Äpfel, Birnen und Quitten, frisch
0809Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch
0810Andere Früchte, frisch

08135031

08135039

Mischungen ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802
091020Safran
ex091099Thymian, frisch oder gekühlt
ex12119085Basilikum, Melisse, Pfefferminze, Origanum vulgare (Dost/Oregano/wilder Majoran), Rosmarin, Salbei, frisch oder gekühlt
12129930Johannisbrot

Teil X: Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse

Bei Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-CodeWarenbezeichnung
a)ex0710Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ausgenommen Zuckermais der Unterposition 07104000, Oliven der Unterposition 07108010 und Früchte der Gattungen „Capsicum” oder „Pimenta” der Unterposition 07108059
ex0711Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet, ausgenommen Oliven der Unterposition 071120, Früchte der Gattungen „Capsicum” oder „Pimenta” der Unterposition 07119010 und Zuckermais der Unterposition 07119030
ex0712Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, ausgenommen Kartoffeln, künstlich durch Hitze getrocknet, als Lebensmittel ungeeignet, der Unterposition ex07129005, Zuckermais der Unterpositionen ex07129011 und 07129019 und Oliven der Unterposition ex07129090
08042090Feigen, getrocknet
080620Weintrauben, getrocknete
ex0811Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, ausgenommen gefrorene Bananen der Unterposition ex08119095
ex0812Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet, ausgenommen Bananen, vorläufig haltbar gemacht, der Unterposition ex08129098
ex0813Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von Schalenfrüchten oder getrockneten Früchten dieses Kapitels, ausgenommen ausschließlich aus Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802 bestehende Mischungen der Unterpositionen 08135031 und 08135039
08140000Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt
09042010Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack, getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
b)ex0811Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
ex130220Pektinstoffe, Pektinate und Pektate
ex2001

Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, ausgenommen

Früchte der Gattung „Capsicum” , mit brennendem Geschmack, der Unterposition 20019020

Zuckermais (Zea mays var. saccharata) der Unterposition 20019030

Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr, der Unterposition 20019040

Palmherzen der Unterposition 20019060

Oliven der Unterposition 20019065

Weinblätter, Hopfentriebe und andere genießbare Pflanzenteile der Unterposition ex20019097

2002Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
2003Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
ex2004Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, andere als Erzeugnisse der Position 2006, ausgenommen Zuckermais (Zea mays var. saccharata) der Unterposition ex20049010, Oliven der Unterposition ex20049030 und Kartoffeln, zubereitet oder haltbar gemacht, in Form von Mehl, Grieß oder Flocken der Unterposition 20041091
ex2005Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, andere als Erzeugnisse der Position 2006, ausgenommen Oliven der Unterposition 200570, Zuckermais (Zea mays var. saccharata) der Unterposition 20058000 und Früchte der Gattung „Capsicum” mit brennendem Geschmack der Unterposition 20059910 und Kartoffeln, zubereitet oder haltbar gemacht, in Form von Mehl, Grieß oder Flocken der Unterposition 20052010
ex200600Früchte, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert), ausgenommen mit Zucker haltbar gemachte Bananen der Unterpositionen ex20060038 und ex20060099
ex2007

Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, ausgenommen

homogenisierte Bananenzubereitungen der Unterposition ex200710

Bananenkonfitüren, -gelees, -marmeladen, -pürees und -pasten der Unterpositionen ex20079939, ex20079950 und ex20079997

ex2008

Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen

Erdnussmark der Unterposition 20081110

Palmherzen der Unterposition 20089100

Mais der Unterposition 20089985

Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr, der Unterposition 20089991

Weinblätter, Hopfentriebe und andere ähnliche genießbare Pflanzenteile der Unterposition ex20089999

Mischungen von anders zubereiteten oder haltbar gemachten Bananen der Unterpositionen ex20089259, ex20089278, ex20089293 und ex20089298

anders zubereitete oder haltbar gemachte Bananen der Unterpositionen ex20089949, ex20089968 und ex20089999

ex2009Fruchtsäfte und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker und anderen Süßmitteln, ausgenommen Traubensaft und Traubenmost der Unterpositionen 200961 und 200969 und Bananensaft der Unterposition 200980

Teil XI: Bananen

Bei Bananen bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-CodesWarenbezeichnung
08030019Bananen, frisch, ohne Mehlbananen
ex08030090Bananen, getrocknet, ohne Mehlbananen
ex08129098Bananen, vorläufig haltbar gemacht
ex08135099Mischungen von getrockneten Früchten mit Bananen
11063010Mehl, Grieß und Pulver von Bananen
ex20060099Bananen, mit Zucker haltbar gemacht
ex20071099Homogenisierte Zubereitungen aus Bananen

ex20079939

ex20079950

ex20079997

Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Muse und Pasten aus Bananen

ex20089259

ex20089278

ex20089293

ex20089298

Mischungen von Bananen, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol

ex20089949

ex20089967

ex20089999

Bananen, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht

ex20098035

ex20098038

ex20098079

ex20098086

ex20098089

ex20098099

Bananensaft

Teil XII: Wein

Bei Wein bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-CodeWarenbezeichnung
a)

200961

200969

Traubensaft (einschließlich Traubenmost)

22043092

22043094

22043096

22043098

anderer Traubenmost, ausgenommen teilweise gegorener, auch ohne Alkohol stummgemachter Most
b)ex2204Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009, ausgenommen anderer Traubenmost der Positionen 22043092, 22043094, 22043096 und 22043098
c)08061090Frische Weintrauben, andere als Tafeltrauben

22090011

22090019

Weinessig
d)22060010Tresterwein

23070011

23070019

Weintrub

23080011

23080019

Traubentrester

Teil XIII: Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels

Bei lebenden Pflanzen und Waren des Blumenhandels bezieht sich diese Verordnung auf alle unter Kapitel 6 der Kombinierten Nomenklatur fallenden Erzeugnisse.

Teil XIV: Rohtabak

Bei Rohtabak bezieht sich diese Verordnung auf unverarbeiteten Tabak und Tabakabfälle der Position 2401 der Kombinierten Nomenklatur.

Teil XV: Rindfleisch

Bei Rindfleisch bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-CodeWarenbezeichnung
a)

01029005 bis

01029079

Hausrinder, lebend, ausgenommen reinrassige Zuchttiere
0201Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt
0202Fleisch von Rindern, gefroren
02061095Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, frisch oder gekühlt
02062991Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, gefroren
021020Fleisch von Rindern, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
02109951Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
02109990Genießbares Mehl von Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen
16025010Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, anders zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen
16029061Fleisch, anders zubereitet oder haltbar gemacht, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern enthaltend, nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen
b)010210Rinder, lebend, reinrassige Zuchttiere
02061098Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, ausgenommen Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, frisch oder gekühlt, ausgenommen zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen

02062100

02062200

02062999

Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, ausgenommen Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, gefroren, ausgenommen zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen
02109959Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, andere als Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch
ex15020090Fett von Rindern, ausgenommen solches der Position 1503

16025031

16025095

Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, anders zubereitet oder haltbar gemacht, ausgenommen nicht gegarte Erzeugnisse sowie Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen
16029069Fleisch, anders zubereitet oder haltbar gemacht, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern enthaltend, ausgenommen nicht gegarte Erzeugnisse sowie Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen

Teil XVI: Milch und Milcherzeugnisse

Bei Milch und Milcherzeugnissen bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-CodeWarenbezeichnung
a)0401Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln
b)0402Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
c)

04031011

bis 04031039

04039011

bis 04039069

Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt und mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao
d)0404Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen
e)ex0405Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette mit einem Fettgehalt von mehr als 75 GHT, jedoch weniger als 80 GHT
f)0406Käse und Quark/Topfen
g)17021900Laktose und Laktosesirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen und einem Gehalt an Laktose, berechnet als wasserfreie Laktose in der Trockenmasse, von weniger als 99 GHT
h)21069051Laktosesirup, aromatisiert oder gefärbt
i)ex2309Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art:
Futter und Zubereitungen, die Erzeugnisse enthalten, auf die diese Verordnung unmittelbar oder aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1667/2006 anwendbar ist, ausgenommen Futter und Zubereitungen, die unter Teil I dieses Anhangs fallen

Teil XVII: Schweinefleisch

Bei Schweinefleisch bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-CodeWarenbezeichnung
a)ex0103Hausschweine, lebend, ausgenommen reinrassige Zuchttiere
b)ex0203Fleisch von Hausschweinen, frisch, gekühlt oder gefroren
ex0206Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen, andere als zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen, frisch, gekühlt oder gefroren
ex020900Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
ex0210Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert

15010011

15010019

Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz)
c)160100Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse
16021000Homogenisierte Zubereitungen aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut
16022090Zubereitungen und haltbar gemachte Erzeugnisse aus Lebern aller Tierarten, außer Gänsen und Enten

16024110

16024210

16024911 bis

16024950

Andere Zubereitungen und haltbar gemachte Erzeugnisse, Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen enthaltend
16029010Zubereitungen aus Blut aller Tierarten
16029051Andere Zubereitungen und haltbar gemachte Erzeugnisse, Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen enthaltend
19022030Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet), mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltend

Teil XVIII: Schaf- und Ziegenfleisch

Bei Schaf- und Ziegenfleisch bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-CodeWarenbezeichnung
a)01041030Lämmer (bis zu einem Jahr alt)
01041080Schafe, lebend, andere als reinrassige Zuchttiere und Lämmer
01042090Ziegen, lebend, andere als reinrassige Zuchttiere
0204Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren
02109921Fleisch von Schafen oder Ziegen, mit Knochen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
02109929Fleisch von Schafen und Ziegen, ohne Knochen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
b)01041010Schafe, lebend, reinrassige Zuchttiere
01042010Ziegen, lebend, reinrassige Zuchttiere
02068099Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen oder Ziegen, nicht zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt, frisch oder gekühlt
02069099Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen oder Ziegen, nicht zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt, gefroren
02109960Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen oder Ziegen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
ex15020090Fett von Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503
c)16029072Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen oder Ziegen, anders zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gegart;
16029074Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen
d)

16029076

16029078

Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen oder Ziegen, anders zubereitet oder haltbar gemacht, andere als nicht gegartes Fleisch oder nicht gegarte Schlachtnebenerzeugnisse oder Mischungen aus gegartem Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen

Teil XIX: Eier

Bei Eiern bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-CodeWarenbezeichnung
a)

04070011

04070019

04070030

Eier von Hausgeflügel in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht
b)

04081180

04081981

04081989

04089180

04089980

Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere als ungenießbar oder ungenießbar gemacht

Teil XX: Geflügelfleisch

Bei Geflügelfleisch bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-CodeWarenbezeichnung
a)0105Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner), lebend
b)ex0207Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren, ausgenommen Lebern des Buchstaben c
c)02071391Geflügellebern, frisch, gekühlt oder gefroren
02071491
02072691
02072791
020734
02073591
02073681
02073685
02073689
02109971Geflügellebern, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
02109979
d)02090090Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
e)15010090Geflügelfett
f)16022010Gänse- oder Entenlebern, anders zubereitet oder haltbar gemacht
160231Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Geflügel der Position 0105, anders zubereitet oder haltbar gemacht
160232
160239

Teil XXI: Sonstige Erzeugnisse

KN-CodeWarenbezeichnung
ex0101Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend:
010110
reinrassige Zuchttiere:
01011010
– –
Pferde(*)
01011090
– –
andere
010190
andere:
– –
Pferde:
01019019
– – –
andere als zum Schlachten
01019030
– –
Esel
01019090
– –
Maultiere und Maulesel
ex0102Rinder, lebend:
ex010290
andere als reinrassige Zuchttiere:
01029090
– –
andere als Hausrinder
ex0103Schweine, lebend:
01031000
reinrassige Zuchttiere(**)
andere:
ex010391
– –
mit einem Gewicht von weniger als 50 kg:
01039190
– – –
andere als Hausschweine
ex010392
– –
mit einem Gewicht von 50 kg oder mehr
01039290
– –
andere als Hausschweine
010600Andere Tiere, lebend
ex0203Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren:
frisch oder gekühlt:
ex020311
– –
ganze oder halbe Tierkörper:
02031190
– – –
andere als von Hausschweinen
ex020312
– –
Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen:
02031290
– – –
andere als von Hausschweinen
ex020319
– –
anderes:
02031990
– – –
anderes als von Hausschweinen
– –
gefroren:
ex020321
– –
ganze oder halbe Tierkörper:
02032190
– – –
andere als von Hausschweinen
ex020322
– –
Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen:
02032290
– – –
andere als von Hausschweinen
ex020329
– –
anderes:
02032990
– – –
anderes als von Hausschweinen
ex020500Fleisch von Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren:
ex0206Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren:
ex020610
von Rindern, frisch oder gekühlt
02061010
– –
zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(***)
von Rindern, gefroren:
ex02062200
– –
Lebern:
– – –
zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(***)
ex020629
– –
andere:
02062910
– – –
zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(***)
ex02063000
von Schweinen, frisch oder gekühlt:
– – –
zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(***)
– –
andere:
– – –
andere als von Hausschweinen
von Schweinen, gefroren:
ex02064100
– –
Lebern:
– – – –
zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(***)
– – –
andere
– – – –
andere als von Hausschweinen
ex02064900
– –
andere:
– – –
von Hausschweinen:
– – – –
zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(***)
02064980
– – –
andere:
ex020680
andere, frisch oder gekühlt:
02068010
– –
zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(***)
– –
andere:
02068091
– – –
von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln
ex020690
andere, gefroren:
02069010
– –
zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(***)
– –
andere:
02069091
– – –
von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln
0208Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren
ex0210Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen:
Fleisch von Schweinen:
ex021011
– –
Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen:
02101190
– – –
andere als von Hausschweinen
ex021012
– –
Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon:
02101290
– – –
andere als von Hausschweinen
ex021019
– –
anderes:
02101990
– – –
anderes als von Hausschweinen
andere, einschließlich genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen:
02109100
– –
von Primaten
02109200
– –
von Walen, Delfinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia)
02109300
– –
von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten)
ex021099
– –
andere:
– – –
Fleisch:
02109931
– – – –
von Rentieren
02109939
– – – –
anderes
– – –
Schlachtnebenerzeugnisse:
– – – –
andere als von Hausschweinen, Rindern, Schafen und Ziegen:
02109980
– – – – –
andere als Geflügellebern
ex040700Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht:
04070090
andere als von Hausgeflügel
ex0408Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln:
Eigelb:
ex040811
– –
getrocknet:
04081120
– – –
ungenießbar oder ungenießbar gemacht(****)
ex040819
– –
anderes:
04081920
– – –
ungenießbar oder ungenießbar gemacht(****)
andere:
ex040891
– –
getrocknet:
04089120
– – –
ungenießbar oder ungenießbar gemacht(****)
ex040899
– –
andere:
04089920
– – –
ungenießbar oder ungenießbar gemacht(****)
04100000Genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
05040000Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
ex0511Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar:
05111000
Rindersperma
andere:
051191
– –
Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3
ex051199
– –
andere:

05119931

und

05119939

05119985

– –
natürliche Schwämme tierischen Ursprungs:
– – –
andere
ex0709Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt:
ex070960
Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta:
– –
andere:
07096091
– – –
der Gattung Capsicum, zum industriellen Herstellen von Capsicin oder von alkoholhaltigen Capsicum-Oleoresinen(***)
07096095
– – –
zum industriellen Herstellen von ätherischen Ölen oder von Resinoiden(***)
07096099
– – –
andere
ex0710Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren:
ex071080
anderes Gemüse:
– –
Früchte der Gattungen „Capsicum” oder „Pimenta” :
07108059
– – –
andere als Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack
ex0711Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet:
ex071190
anderes Gemüse; Mischungen von Gemüse:
– –
Gemüse:
07119010
– – –
Früchte der Gattungen „Capsicum” oder „Pimenta” , ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack
ex0713Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert:
ex071310
Erbsen (Pisum sativum):
07131090
– –
andere als zur Aussaat
ex07132000
Kichererbsen:
– –
andere als zur Aussaat
Bohnen (Vigna-Arten, Phaseolus-Arten):
ex07133100
– –
Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek:
– – –
andere als zur Aussaat
ex07133200
– –
Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis):
– – –
andere als zur Aussaat
ex071333
– –
Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris):
07133390
– – –
andere als zur Aussaat
ex07133900
– –
andere:
– – –
andere als zur Aussaat
ex07134000
Linsen:
– – –
andere als zur Aussaat
ex07135000
Puffbohnen (Dicke Bohnen) (Vicia faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia faba var. equina und Vicia faba var. minor):
– –
andere als zur Aussaat
ex07139000
andere:
– –
andere als zur Aussaat
0801Kokosnüsse, Paranüsse und Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet
ex0802Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet:
ex080290
andere:
ex08029020
– –
Areka-(Betel-)Nüsse und Kolanüsse
ex0804Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet:
08041000
Datteln
0902Tee, auch aromatisiert
ex0904Pfeffer der Gattung „Piper” ; Früchte der Gattungen „Capsicum” oder „Pimenta” , getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert, ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack der Unterposition 09042010
09050000Vanille
0906Zimt und Zimtblüten
09070000Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele
0908Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen
0909Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren
ex0910Ingwer, Kurkuma, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze, ausgenommen Thymian und Safran
ex1106Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8:
11061000
von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713
ex110630
von Erzeugnissen des Kapitels 8:
11063090
– –
von anderen als Bananen
ex1108Stärke; Inulin:
11082000
Inulin
12010090Sojabohnen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
12021090Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, ungeschält, andere als zur Aussaat
12022000Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, geschält, auch geschrotet
12030000Kopra
12040090Leinsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat

12051090 und

ex12059000

Raps- oder Rübsensamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
12060091Sonnenblumenkerne, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
12060099
12072090Baumwollsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
12074090Sesamsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
12075090Senfsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
12079190Mohnsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
12079991Hanfsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
ex12079997Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
1208Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl
1211Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert, mit Ausnahme der in Teil IX dieses Anhangs unter KN-Code ex12119085 aufgeführten Erzeugnisse
ex1212Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nicht gerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
ex12122000
Algen der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin oder zur menschlichen Ernährung verwendeten Art
andere:
ex121299
– –
andere als Zuckerrohr:

12129941

und 12129949

– – –
Johannisbrotkerne
ex12129970
– – –
andere, ausgenommen Zichorienwurzeln
12130000Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst oder in Form von Pellets
ex1214Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, auch in Form von Pellets:
ex12141000
Mehl und Pellets von Luzerne, ausgenommen von Luzerne, durch künstliche Wärmetrocknung getrocknet, oder von Luzerne, auf andere Weise getrocknet und gemahlen
ex121490
andere:
12149010
– –
Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken
ex12149090
– –
andere, ausgenommen:
Luzerne, Esparsette, Klee, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, durch künstliche Wärmetrocknung getrocknet, ausgenommen Heu und Futterkohl sowie Erzeugnisse, die Heu enthalten
Luzerne, Esparsette, Klee, Lupinen, Wicken, Honigklee, Platterbsen und Hornschotenklee, auf andere Weise getrocknet und gemahlen
ex150200Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503:
ex15020010
zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln, ausgenommen Knochenfett und Abfallfett(***)
150300Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet
1504Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1507Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1508Erdnussöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1511Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1512Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1513Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1514Raps- und Rübsenöl und Senföl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
ex1515Andere pflanzliche Fette und fette Öle (ausgenommen Jojobaöl der Unterposition ex15159011) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
ex1516Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiter verarbeitet (ausgenommen hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs) der Unterposition 15162010)
ex1517Margarine, genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516, ausgenommen der Unterpositionen 15171010, 15179010 und 15179093

15180031

15180039

Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(***)
15220091Öldrass und Soapstock, aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen, mit Ausnahme derjenigen, die Öl enthalten, das die Merkmale von Olivenöl aufweist
15220099andere Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen, mit Ausnahme derjenigen, die Öl enthalten, das die Merkmale von Olivenöl aufweist
ex1602Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht:
von Schweinen:
ex160241
– –
Schinken und Teile davon:
16024190
– – –
andere als von Hausschweinen
ex160242
– –
Schultern und Teile davon:
16024290
– – –
andere als von Hausschweinen
ex160249
– –
andere, einschließlich Mischungen:
16024990
– – –
andere als von Hausschweinen
ex160290
andere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten:
– –
andere als Zubereitungen aus Blut aller Tierarten:
16029031
– – –
von Wild oder Kaninchen
16029041
– – –
von Rentieren
– – –
andere:
– – – –
andere als solche, die Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen enthalten:
– – – – –
andere als solche, die Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern enthalten:
16029099
– – – – – –
andere als von Schafen oder Ziegen
160300Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren
18010000Kakao, Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch; roh oder geröstet
18020000Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall
ex2001Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht:
ex200190
andere:
20019020
– –
Früchte der Gattung „Capsicum” , mit brennendem Geschmack
ex2005Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006:
ex200599
anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen:
20059910
– –
Früchte der Gattung „Capsicum” , mit brennendem Geschmack
ex2206Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein und Met); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nichtalkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen:

22060031 bis

22060089

andere als Tresterwein
ex2301Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/Grammeln:
23011000
Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen; Grieben/Grammeln
ex2302Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten:
23025000
von Hülsenfrüchten
23040000Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets
23050000Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Erdnussöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets
ex2306Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, andere als Waren der Positionen 2304 und 2305, mit Ausnahme der KN-Unterposititonen 23069005 (Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Maiskeimen) und 23969011 und 23069019 (Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl)
ex230700Weintrub/Weingeläger; Weinstein, roh:
23070090
Weinstein, roh
ex230800Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
23080090
– –
andere als Traubentrester, Eicheln und Rosskastanien; Trester (ausgenommen Traubentrester)
ex2309Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art:
ex230910
Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
23091090
– –
andere als Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 17023051 bis 17023099, 17024090, 17029050 und 21069055 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend
ex230990
andere:
23099010
– –
Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren
– –
andere, einschließlich Vormischungen:

ex23099091 bis

23099099

– – –
andere als solche, die Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 17023051 bis 17023099, 17024090, 17029050 und 21069055 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthalten, ausgenommen
aus Luzerne- und Grassaft hergestellte Eiweißkonzentrate
ausschließlich aus festen Abfallstoffen und Saft von der Herstellung der im ersten Gedankenstrich genannten Konzentrate gewonnene Trockenerzeugnisse

Fußnote(n):

(*)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen (siehe Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABl. L 178 vom 12.7.1994, S. 66); Entscheidung 93/623/EG der Kommission (ABl. L 298 vom 3.12.1993, S. 45)).

(**)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen (siehe Richtlinie 88/661/EWG des Rates (ABl. L 382 vom 31.12.1988, S. 36); Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABl. L 178 vom 12.7.1994, S. 66); Entscheidung 96/510/EG der Kommission (ABl. L 210 vom 20.8.1996, S. 53)).

(***)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen (siehe Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABl. L 253 vom 11.10.1993, S. 1) sowie die nachfolgenden Änderungen).

(****)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in Abschnitt II Absatz F der Einleitenden Bestimmungen der Kombinierten Nomenklatur festgelegten Voraussetzungen.

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