ANHANG I VO (EG) 2007/1234

LISTE DER IN ARTIKEL 1 ABSATZ 1 GENANNTEN ERZEUGNISSE

Teil I: Getreide

Bei Getreide bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-Code Warenbezeichnung
a) 07099060 Zuckermais, frisch oder gekühlt
07129019 Zuckermais (Zea mays var. saccharata), getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, ausgenommen Hybriden zur Aussaat
10019091 Weichweizen und Mengkorn
10019099 Spelz, Weichweizen und Mengkorn, nicht zur Aussaat
10020000 Roggen
100300 Gerste
100400 Hafer
10051090 Mais, zur Aussaat, anderer als Hybridmais
10059000 Mais, nicht zur Aussaat
10070090 Körner-Sorghum, anderer als Hybrid-Körner-Sorghum zur Aussaat
1008 Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; anderes Getreide
b) 100110 Hartweizen
c) 11010000 Mehl von Weizen oder Mengkorn
11021000 Mehl von Roggen
110311 Grobgrieß und Feingrieß von Weizen
1107 Malz, auch geröstet
d) 0714 Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes
ex1102 Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn:
110220
Maismehl
110290
anderes:
11029010
– –
von Gerste
11029030
– –
von Hafer
11029090
– –
anderes
ex1103 Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide, ausgenommen Grobgrieß und Feingrieß von Weizen (Unterposition 110311) und von Reis (Unterposition 11031950) sowie Pellets von Reis (Unterposition 11032050)
ex1104 Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006 und Reis als Flocken (Unterposition 11041991); Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen
110620 Mehl, Grieß und Pulver von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714
ex1108 Stärke; Inulin:
Stärke:
11081100
– –
Stärke von Weizen
11081200
– –
Stärke von Mais
11081300
– –
Stärke von Kartoffeln
11081400
– –
Stärke von Maniok
ex110819
– –
andere Stärke:
11081990
– – –
andere
11090000 Kleber von Weizen, auch getrocknet
1702 Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert:
ex170230
Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT:
– –
andere:
– – –
andere:
ex17023050
– – andere:
– – – als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert, mit einem Gehalt an Glukose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 99 GHT
ex17023090
– – –
andere, mit einem Gehalt an Glukose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 99 GHT
ex170240
Glucose und Glucosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 20 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT, ausgenommen Invertzucker:
17024090
– –
andere
ex170290
andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT:
17029050
– –
Maltodextrin und Maltodextrinsirup
– –
Zucker und Melassen, karamellisiert:
– – –
andere:
17029075
– – – –
als Pulver, auch agglomeriert
17029079
– – – –
andere
2106 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
ex210690
andere
– –
Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt:
– – –
andere
21069055
– – – –
Glucose- und Maltodextrinsirup
ex2302 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide
ex2303 Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets:
230310
Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände
23033000
Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien
ex2306 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305:
andere
23069005
– –
aus Maiskeimen
ex2308 Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
23080040
Eicheln und Rosskastanien; Trester (ausgenommen Traubentrester)
2309 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art:
ex230910
Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf:

23091011

23091013

23091031

23091033

23091051

23091053

– –
Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 17023050, 17023090, 17024090, 17029050 und 21069055 oder Milcherzeugnisse enthaltend
ex230990 andere:
23099020
Erzeugnisse gemäß der zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 23 der Kombinierten Nomenklatur
andere, einschließlich Vormischungen

23099031

23099033

23099041

23099043

23099051

23099053

– –
Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 17023050, 17023090, 17024090, 17029050 und 21069055 oder Milcherzeugnisse enthaltend

Teil II: Reis

Bei Reis bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-Code Warenbezeichnung
a)

10061021 bis

10061098

Rohreis (Paddy-Reis), nicht zur Aussaat
100620 geschälter Reis ( „Cargo-Reis” oder „Braunreis” )
100630 halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert
b) 10064000 Bruchreis
c) 11029050 Reismehl
11031950 Grobgrieß und Feingrieß von Reis
11032050 Pellets von Reis
11041991 Reisflocken
ex11041999 Reiskörner, gequetscht
11081910 Stärke von Reis

Teil III: Zucker

Bei Zucker bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-Code Warenbezeichnung
a) 121291 Zuckerrüben
12129920 Zuckerrohr
b) 1701 Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest
c) 170220 Ahornzucker und Ahornsirup

17026095 und

17029095

Andere Zucker, fest, und Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, außer Lactose, Glucose, Maltodextrin und Isoglucose
17029071 Zucker und Melassen, karamellisiert, mit einem Gehalt an Saccharose, bezogen auf den Trockenstoff, von 50 GHT oder mehr
21069059 Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt, andere als Isoglucosesirup, Lactosesirup, Glucose- und Maltodextrinsirup
d)

17023010

17024010

17026010

17029030

Isoglucose
e)

17026080

17029080

Inulinsirup
f) 1703 Melassen aus der Gewinnung oder Raffination von Zucker
g) 21069030 Isoglucosesirup, aromatisiert oder gefärbt
h) 230320 ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung

Teil IV: Trockenfutter

Bei Trockenfutter bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-Code Warenbezeichnung
a) ex12141000
Mehl und Pellets von durch künstliche Wärmetrocknung getrockneter Luzerne
Mehl und Pellets von Luzerne, auf andere Weise getrocknet und gemahlen
ex12149090
Luzerne, Esparsette, Klee, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, durch künstliche Wärmetrocknung getrocknet, außer Heu und Futterkohl sowie Heu enthaltende Erzeugnisse
Luzerne, Esparsette, Klee, Lupinen, Wicken, Honigklee, Platterbsen und Hornschotenklee, auf andere Weise getrocknet und gemahlen
b) ex23099099
aus Luzerne- und Grassaft hergestellte Eiweißkonzentrate
ausschließlich aus festen Abfallstoffen und Saft von der Herstellung der vorgenannten Konzentrate gewonnene Trockenerzeugnisse

Teil V: Saatgut

Bei Saatgut bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-Code Warenbezeichnung
07129011 Hybriden von Zuckermais:
zur Aussaat
07131010 Erbsen (Pisum sativum):
zur Aussaat
ex07132000 Kichererbsen:
zur Aussaat
ex07133100 Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek:
zur Aussaat
ex07133200 Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis):
zur Aussaat
07133310 Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris):
zur Aussaat
ex07133900 andere Bohnen:
zur Aussaat
ex07134000 Linsen:
zur Aussaat
ex07135000 Puffbohnen (Dicke Bohnen) (Vicia faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia faba var. equina und Vicia faba var. minor):
zur Aussaat
ex07139000 Andere getrocknete Hülsenfrüchte:
zur Aussaat
10019010 Spelz:
zur Aussaat
ex100510 Hybridmais, zur Aussaat
10061010 Rohreis (Paddy-Reis):
zur Aussaat
10070010 Hybrid-Körner-Sorghum:
zur Aussaat
12010010 Sojabohnen, auch geschrotet:
zur Aussaat
12021010 Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, ungeschält:
zur Aussaat
12040010 Leinsamen, auch geschrotet:
zur Aussaat

12051010 und

ex12059000

Raps- oder Rübsensamen, auch geschrotet, zur Aussaat
andere
12060010 Sonnenblumenkerne, auch geschrotet:
zur Aussaat
ex1207 andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet:
zur Aussaat
1209 Samen, Früchte und Sporen:
zur Aussaat

Teil VI: Hopfen

1.
Bei Hopfen bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:

KN-Code Warenbezeichnung
1210 Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin

2.
Die Vorschriften über die Vermarktung und den Handel mit Drittländern gelten auch für folgende Erzeugnisse:

KN-Code Warenbezeichnung
13021300 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge von Hopfen

Teil VII: Olivenöl und Tafeloliven

Bei Olivenöl und Tafeloliven bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-Code Warenbezeichnung
a) 1509 Olivenöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
151000 Andere Öle und ihre Fraktionen, ausschließlich aus Oliven gewonnen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, einschließlich Mischungen dieser Öle oder Fraktionen mit Ölen oder Fraktionen der Position 1509
b) 07099031 Oliven, frisch oder gekühlt, zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt
07099039 andere Oliven, frisch oder gekühlt
07108010 Oliven, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
071120 Oliven, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
ex07129090 Oliven, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
20019065 Oliven, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
ex20049030 Oliven, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren
200570 Oliven, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren
c)

15220031

15220039

Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen, die Öl enthalten, das die Merkmale von Olivenöl aufweist

23069011

23069019

Olivenölkuchen und andere Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl

Teil VIII: Flachs und Hanf

Bei Flachs und Hanf bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-Code Warenbezeichnung
5301 Flachs (Leinen), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Flachs (Leinen) (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
5302 Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Hanf (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)

Teil IX: Obst und Gemüse

Bei Obst und Gemüse bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-Code Warenbezeichnung
07020000 Tomaten, frisch oder gekühlt
0703 Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium-Arten, frisch oder gekühlt
0704 Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt
0705 Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium-Arten), frisch oder gekühlt
0706 Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt
070700 Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt
0708 Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt
ex0709 Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt, ausgenommen Gemüse der Unterpositionen 07096091, 07096095, 07096099, 07099031, 07099039 und 07099060
ex0802 Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet, ausgenommen Areka-(Betel-)Nüsse und Kolanüsse der Unterposition 08029020
08030011 Mehlbananen, frisch
ex08030090 Mehlbananen, getrocknet
08042010 Feigen, frisch
08043000 Ananas
08044000 Avocadofrüchte
08045000 Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte
0805 Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet
08061010 Tafeltrauben, frisch
0807 Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papaya-Früchte, frisch
0808 Äpfel, Birnen und Quitten, frisch
0809 Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch
0810 Andere Früchte, frisch

08135031

08135039

Mischungen ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802
091020 Safran
ex091099 Thymian, frisch oder gekühlt
ex12119085 Basilikum, Melisse, Pfefferminze, Origanum vulgare (Dost/Oregano/wilder Majoran), Rosmarin, Salbei, frisch oder gekühlt
12129930 Johannisbrot

Teil X: Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse

Bei Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-Code Warenbezeichnung
a) ex0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ausgenommen Zuckermais der Unterposition 07104000, Oliven der Unterposition 07108010 und Früchte der Gattungen „Capsicum” oder „Pimenta” der Unterposition 07108059
ex0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet, ausgenommen Oliven der Unterposition 071120, Früchte der Gattungen „Capsicum” oder „Pimenta” der Unterposition 07119010 und Zuckermais der Unterposition 07119030
ex0712 Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, ausgenommen Kartoffeln, künstlich durch Hitze getrocknet, als Lebensmittel ungeeignet, der Unterposition ex07129005, Zuckermais der Unterpositionen ex07129011 und 07129019 und Oliven der Unterposition ex07129090
08042090 Feigen, getrocknet
080620 Weintrauben, getrocknete
ex0811 Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, ausgenommen gefrorene Bananen der Unterposition ex08119095
ex0812 Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet, ausgenommen Bananen, vorläufig haltbar gemacht, der Unterposition ex08129098
ex0813 Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von Schalenfrüchten oder getrockneten Früchten dieses Kapitels, ausgenommen ausschließlich aus Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802 bestehende Mischungen der Unterpositionen 08135031 und 08135039
08140000 Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt
09042010 Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack, getrocknet, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
b) ex0811 Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
ex130220 Pektinstoffe, Pektinate und Pektate
ex2001

Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, ausgenommen

Früchte der Gattung „Capsicum” , mit brennendem Geschmack, der Unterposition 20019020

Zuckermais (Zea mays var. saccharata) der Unterposition 20019030

Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr, der Unterposition 20019040

Palmherzen der Unterposition 20019060

Oliven der Unterposition 20019065

Weinblätter, Hopfentriebe und andere genießbare Pflanzenteile der Unterposition ex20019097

2002 Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
2003 Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
ex2004 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, andere als Erzeugnisse der Position 2006, ausgenommen Zuckermais (Zea mays var. saccharata) der Unterposition ex20049010, Oliven der Unterposition ex20049030 und Kartoffeln, zubereitet oder haltbar gemacht, in Form von Mehl, Grieß oder Flocken der Unterposition 20041091
ex2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, andere als Erzeugnisse der Position 2006, ausgenommen Oliven der Unterposition 200570, Zuckermais (Zea mays var. saccharata) der Unterposition 20058000 und Früchte der Gattung „Capsicum” mit brennendem Geschmack der Unterposition 20059910 und Kartoffeln, zubereitet oder haltbar gemacht, in Form von Mehl, Grieß oder Flocken der Unterposition 20052010
ex200600 Früchte, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert), ausgenommen mit Zucker haltbar gemachte Bananen der Unterpositionen ex20060038 und ex20060099
ex2007

Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, ausgenommen

homogenisierte Bananenzubereitungen der Unterposition ex200710

Bananenkonfitüren, -gelees, -marmeladen, -pürees und -pasten der Unterpositionen ex20079939, ex20079950 und ex20079997

ex2008

Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen

Erdnussmark der Unterposition 20081110

Palmherzen der Unterposition 20089100

Mais der Unterposition 20089985

Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr, der Unterposition 20089991

Weinblätter, Hopfentriebe und andere ähnliche genießbare Pflanzenteile der Unterposition ex20089999

Mischungen von anders zubereiteten oder haltbar gemachten Bananen der Unterpositionen ex20089259, ex20089278, ex20089293 und ex20089298

anders zubereitete oder haltbar gemachte Bananen der Unterpositionen ex20089949, ex20089968 und ex20089999

ex2009 Fruchtsäfte und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker und anderen Süßmitteln, ausgenommen Traubensaft und Traubenmost der Unterpositionen 200961 und 200969 und Bananensaft der Unterposition 200980

Teil XI: Bananen

Bei Bananen bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-Codes Warenbezeichnung
08030019 Bananen, frisch, ohne Mehlbananen
ex08030090 Bananen, getrocknet, ohne Mehlbananen
ex08129098 Bananen, vorläufig haltbar gemacht
ex08135099 Mischungen von getrockneten Früchten mit Bananen
11063010 Mehl, Grieß und Pulver von Bananen
ex20060099 Bananen, mit Zucker haltbar gemacht
ex20071099 Homogenisierte Zubereitungen aus Bananen

ex20079939

ex20079950

ex20079997

Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Muse und Pasten aus Bananen

ex20089259

ex20089278

ex20089293

ex20089298

Mischungen von Bananen, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol

ex20089949

ex20089967

ex20089999

Bananen, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht

ex20098035

ex20098038

ex20098079

ex20098086

ex20098089

ex20098099

Bananensaft

Teil XII: Wein

Bei Wein bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-Code Warenbezeichnung
a)

200961

200969

Traubensaft (einschließlich Traubenmost)

22043092

22043094

22043096

22043098

anderer Traubenmost, ausgenommen teilweise gegorener, auch ohne Alkohol stummgemachter Most
b) ex2204 Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009, ausgenommen anderer Traubenmost der Positionen 22043092, 22043094, 22043096 und 22043098
c) 08061090 Frische Weintrauben, andere als Tafeltrauben

22090011

22090019

Weinessig
d) 22060010 Tresterwein

23070011

23070019

Weintrub

23080011

23080019

Traubentrester

Teil XIII: Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels

Bei lebenden Pflanzen und Waren des Blumenhandels bezieht sich diese Verordnung auf alle unter Kapitel 6 der Kombinierten Nomenklatur fallenden Erzeugnisse.

Teil XIV: Rohtabak

Bei Rohtabak bezieht sich diese Verordnung auf unverarbeiteten Tabak und Tabakabfälle der Position 2401 der Kombinierten Nomenklatur.

Teil XV: Rindfleisch

Bei Rindfleisch bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-Code Warenbezeichnung
a)

01029005 bis

01029079

Hausrinder, lebend, ausgenommen reinrassige Zuchttiere
0201 Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt
0202 Fleisch von Rindern, gefroren
02061095 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, frisch oder gekühlt
02062991 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, gefroren
021020 Fleisch von Rindern, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
02109951 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
02109990 Genießbares Mehl von Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen
16025010 Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, anders zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen
16029061 Fleisch, anders zubereitet oder haltbar gemacht, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern enthaltend, nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen
b) 010210 Rinder, lebend, reinrassige Zuchttiere
02061098 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, ausgenommen Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, frisch oder gekühlt, ausgenommen zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen

02062100

02062200

02062999

Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, ausgenommen Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, gefroren, ausgenommen zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen
02109959 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, andere als Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch
ex15020090 Fett von Rindern, ausgenommen solches der Position 1503

16025031

16025095

Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, anders zubereitet oder haltbar gemacht, ausgenommen nicht gegarte Erzeugnisse sowie Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen
16029069 Fleisch, anders zubereitet oder haltbar gemacht, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern enthaltend, ausgenommen nicht gegarte Erzeugnisse sowie Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen

Teil XVI: Milch und Milcherzeugnisse

Bei Milch und Milcherzeugnissen bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-Code Warenbezeichnung
a) 0401 Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln
b) 0402 Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
c)

04031011

bis 04031039

04039011

bis 04039069

Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt und mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao
d) 0404 Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen
e) ex0405 Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette mit einem Fettgehalt von mehr als 75 GHT, jedoch weniger als 80 GHT
f) 0406 Käse und Quark/Topfen
g) 17021900 Laktose und Laktosesirup ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen und einem Gehalt an Laktose, berechnet als wasserfreie Laktose in der Trockenmasse, von weniger als 99 GHT
h) 21069051 Laktosesirup, aromatisiert oder gefärbt
i) ex2309 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art:
Futter und Zubereitungen, die Erzeugnisse enthalten, auf die diese Verordnung unmittelbar oder aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1667/2006 anwendbar ist, ausgenommen Futter und Zubereitungen, die unter Teil I dieses Anhangs fallen

Teil XVII: Schweinefleisch

Bei Schweinefleisch bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-Code Warenbezeichnung
a) ex0103 Hausschweine, lebend, ausgenommen reinrassige Zuchttiere
b) ex0203 Fleisch von Hausschweinen, frisch, gekühlt oder gefroren
ex0206 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen, andere als zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen, frisch, gekühlt oder gefroren
ex020900 Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
ex0210 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert

15010011

15010019

Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz)
c) 160100 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse
16021000 Homogenisierte Zubereitungen aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut
16022090 Zubereitungen und haltbar gemachte Erzeugnisse aus Lebern aller Tierarten, außer Gänsen und Enten

16024110

16024210

16024911 bis

16024950

Andere Zubereitungen und haltbar gemachte Erzeugnisse, Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen enthaltend
16029010 Zubereitungen aus Blut aller Tierarten
16029051 Andere Zubereitungen und haltbar gemachte Erzeugnisse, Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen enthaltend
19022030 Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet), mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltend

Teil XVIII: Schaf- und Ziegenfleisch

Bei Schaf- und Ziegenfleisch bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-Code Warenbezeichnung
a) 01041030 Lämmer (bis zu einem Jahr alt)
01041080 Schafe, lebend, andere als reinrassige Zuchttiere und Lämmer
01042090 Ziegen, lebend, andere als reinrassige Zuchttiere
0204 Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren
02109921 Fleisch von Schafen oder Ziegen, mit Knochen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
02109929 Fleisch von Schafen und Ziegen, ohne Knochen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
b) 01041010 Schafe, lebend, reinrassige Zuchttiere
01042010 Ziegen, lebend, reinrassige Zuchttiere
02068099 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen oder Ziegen, nicht zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt, frisch oder gekühlt
02069099 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen oder Ziegen, nicht zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt, gefroren
02109960 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen oder Ziegen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
ex15020090 Fett von Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503
c) 16029072 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen oder Ziegen, anders zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gegart;
16029074 Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen
d)

16029076

16029078

Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen oder Ziegen, anders zubereitet oder haltbar gemacht, andere als nicht gegartes Fleisch oder nicht gegarte Schlachtnebenerzeugnisse oder Mischungen aus gegartem Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen

Teil XIX: Eier

Bei Eiern bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-Code Warenbezeichnung
a)

04070011

04070019

04070030

Eier von Hausgeflügel in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht
b)

04081180

04081981

04081989

04089180

04089980

Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, andere als ungenießbar oder ungenießbar gemacht

Teil XX: Geflügelfleisch

Bei Geflügelfleisch bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-Code Warenbezeichnung
a) 0105 Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner), lebend
b) ex0207 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren, ausgenommen Lebern des Buchstaben c
c) 02071391 Geflügellebern, frisch, gekühlt oder gefroren
02071491
02072691
02072791
020734
02073591
02073681
02073685
02073689
02109971 Geflügellebern, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
02109979
d) 02090090 Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
e) 15010090 Geflügelfett
f) 16022010 Gänse- oder Entenlebern, anders zubereitet oder haltbar gemacht
160231 Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Geflügel der Position 0105, anders zubereitet oder haltbar gemacht
160232
160239

Teil XXI: Sonstige Erzeugnisse

KN-Code Warenbezeichnung
ex0101 Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend:
010110
reinrassige Zuchttiere:
01011010
– –
Pferde(*)
01011090
– –
andere
010190
andere:
– –
Pferde:
01019019
– – –
andere als zum Schlachten
01019030
– –
Esel
01019090
– –
Maultiere und Maulesel
ex0102 Rinder, lebend:
ex010290
andere als reinrassige Zuchttiere:
01029090
– –
andere als Hausrinder
ex0103 Schweine, lebend:
01031000
reinrassige Zuchttiere(**)
andere:
ex010391
– –
mit einem Gewicht von weniger als 50 kg:
01039190
– – –
andere als Hausschweine
ex010392
– –
mit einem Gewicht von 50 kg oder mehr
01039290
– –
andere als Hausschweine
010600 Andere Tiere, lebend
ex0203 Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren:
frisch oder gekühlt:
ex020311
– –
ganze oder halbe Tierkörper:
02031190
– – –
andere als von Hausschweinen
ex020312
– –
Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen:
02031290
– – –
andere als von Hausschweinen
ex020319
– –
anderes:
02031990
– – –
anderes als von Hausschweinen
– –
gefroren:
ex020321
– –
ganze oder halbe Tierkörper:
02032190
– – –
andere als von Hausschweinen
ex020322
– –
Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen:
02032290
– – –
andere als von Hausschweinen
ex020329
– –
anderes:
02032990
– – –
anderes als von Hausschweinen
ex020500 Fleisch von Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren:
ex0206 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren:
ex020610
von Rindern, frisch oder gekühlt
02061010
– –
zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(***)
von Rindern, gefroren:
ex02062200
– –
Lebern:
– – –
zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(***)
ex020629
– –
andere:
02062910
– – –
zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(***)
ex02063000
von Schweinen, frisch oder gekühlt:
– – –
zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(***)
– –
andere:
– – –
andere als von Hausschweinen
von Schweinen, gefroren:
ex02064100
– –
Lebern:
– – – –
zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(***)
– – –
andere
– – – –
andere als von Hausschweinen
ex02064900
– –
andere:
– – –
von Hausschweinen:
– – – –
zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(***)
– – –
andere:
ex020680
andere, frisch oder gekühlt:
02068010
– –
zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(***)
– –
andere:
02068091
– – –
von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln
ex020690
andere, gefroren:
02069010
– –
zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen(***)
– –
andere:
02069091
– – –
von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln
0208 Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren
ex0210 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen:
Fleisch von Schweinen:
ex021011
– –
Schinken oder Schultern und Teile davon, mit Knochen:
02101190
– – –
andere als von Hausschweinen
ex021012
– –
Bäuche (Bauchspeck) und Teile davon:
02101290
– – –
andere als von Hausschweinen
ex021019
– –
anderes:
02101990
– – –
anderes als von Hausschweinen
andere, einschließlich genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen:
02109100
– –
von Primaten
02109200
– –
von Walen, Delfinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia)
02109300
– –
von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten)
ex021099
– –
andere:
– – –
Fleisch:
02109931
– – – –
von Rentieren
02109939
– – – –
anderes
– – –
Schlachtnebenerzeugnisse:
– – – –
andere als von Hausschweinen, Rindern, Schafen und Ziegen:
02109980
– – – – –
andere als Geflügellebern
ex040700 Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht:
04070090
andere als von Hausgeflügel
ex0408 Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln:
Eigelb:
ex040811
– –
getrocknet:
04081120
– – –
ungenießbar oder ungenießbar gemacht(****)
ex040819
– –
anderes:
04081920
– – –
ungenießbar oder ungenießbar gemacht(****)
andere:
ex040891
– –
getrocknet:
04089120
– – –
ungenießbar oder ungenießbar gemacht(****)
ex040899
– –
andere:
04089920
– – –
ungenießbar oder ungenießbar gemacht(****)
04100000 Genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
05040000 Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
ex0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar:
05111000
Rindersperma
andere:
051191
– –
Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3
ex051199
– –
andere:
– –
natürliche Schwämme tierischen Ursprungs:
– – –
andere
ex0709 Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt:
ex070960
Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta:
– –
andere:
07096091
– – –
der Gattung Capsicum, zum industriellen Herstellen von Capsicin oder von alkoholhaltigen Capsicum-Oleoresinen(***)
07096095
– – –
zum industriellen Herstellen von ätherischen Ölen oder von Resinoiden(***)
07096099
– – –
andere
ex0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren:
ex071080
anderes Gemüse:
– –
Früchte der Gattungen „Capsicum” oder „Pimenta” :
07108059
– – –
andere als Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack
ex0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet:
ex071190
anderes Gemüse; Mischungen von Gemüse:
– –
Gemüse:
07119010
– – –
Früchte der Gattungen „Capsicum” oder „Pimenta” , ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack
ex0713 Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert:
ex071310
Erbsen (Pisum sativum):
07131090
– –
andere als zur Aussaat
ex07132000
Kichererbsen:
– –
andere als zur Aussaat
Bohnen (Vigna-Arten, Phaseolus-Arten):
ex07133100
– –
Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek:
– – –
andere als zur Aussaat
ex07133200
– –
Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis):
– – –
andere als zur Aussaat
ex071333
– –
Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris):
07133390
– – –
andere als zur Aussaat
ex07133900
– –
andere:
– – –
andere als zur Aussaat
ex07134000
Linsen:
– – –
andere als zur Aussaat
ex07135000
Puffbohnen (Dicke Bohnen) (Vicia faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia faba var. equina und Vicia faba var. minor):
– –
andere als zur Aussaat
ex07139000
andere:
– –
andere als zur Aussaat
0801 Kokosnüsse, Paranüsse und Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet
ex0802 Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet:
ex080290
andere:
ex08029020
– –
Areka-(Betel-)Nüsse und Kolanüsse
ex0804 Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet:
08041000
Datteln
0902 Tee, auch aromatisiert
ex0904 Pfeffer der Gattung „Piper” ; Früchte der Gattungen „Capsicum” oder „Pimenta” , getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert, ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack der Unterposition 09042010
09050000 Vanille
0906 Zimt und Zimtblüten
09070000 Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele
0908 Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen
0909 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren
ex0910 Ingwer, Kurkuma, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze, ausgenommen Thymian und Safran
ex1106 Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8:
11061000
von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713
ex110630
von Erzeugnissen des Kapitels 8:
11063090
– –
von anderen als Bananen
ex1108 Stärke; Inulin:
11082000
Inulin
12010090 Sojabohnen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
12021090 Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, ungeschält, andere als zur Aussaat
12022000 Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehandelt, geschält, auch geschrotet
12030000 Kopra
12040090 Leinsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat

12051090 und

ex12059000

Raps- oder Rübsensamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
12060091 Sonnenblumenkerne, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
12060099
12072090 Baumwollsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
12074090 Sesamsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
12075090 Senfsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
12079190 Mohnsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
12079991 Hanfsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
ex12079997 Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet, andere als zur Aussaat
1208 Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten, ausgenommen Senfmehl
1211 Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert, mit Ausnahme der in Teil IX dieses Anhangs unter KN-Code ex12119085 aufgeführten Erzeugnisse
ex1212 Johannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nicht gerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
ex12122000
Algen der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin oder zur menschlichen Ernährung verwendeten Art
andere:
ex121299
– –
andere als Zuckerrohr:

12129941

und 12129949

– – –
Johannisbrotkerne
ex12129970
– – –
andere, ausgenommen Zichorienwurzeln
12130000 Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst oder in Form von Pellets
ex1214 Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, auch in Form von Pellets:
ex12141000
Mehl und Pellets von Luzerne, ausgenommen von Luzerne, durch künstliche Wärmetrocknung getrocknet, oder von Luzerne, auf andere Weise getrocknet und gemahlen
ex121490
andere:
12149010
– –
Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken
ex12149090
– –
andere, ausgenommen:
Luzerne, Esparsette, Klee, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, durch künstliche Wärmetrocknung getrocknet, ausgenommen Heu und Futterkohl sowie Erzeugnisse, die Heu enthalten
Luzerne, Esparsette, Klee, Lupinen, Wicken, Honigklee, Platterbsen und Hornschotenklee, auf andere Weise getrocknet und gemahlen
ex150200 Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503:
ex15020010
zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln, ausgenommen Knochenfett und Abfallfett(***)
150300 Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet
1504 Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1507 Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1508 Erdnussöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1511 Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1512 Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1513 Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1514 Raps- und Rübsenöl und Senföl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
ex1515 Andere pflanzliche Fette und fette Öle (ausgenommen Jojobaöl der Unterposition ex15159011) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
ex1516 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiter verarbeitet (ausgenommen hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs) der Unterposition 15162010)
ex1517 Margarine, genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516, ausgenommen der Unterpositionen 15171010, 15179010 und 15179093

15180031

15180039

Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln(***)
15220091 Öldrass und Soapstock, aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen, mit Ausnahme derjenigen, die Öl enthalten, das die Merkmale von Olivenöl aufweist
15220099 andere Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen, mit Ausnahme derjenigen, die Öl enthalten, das die Merkmale von Olivenöl aufweist
ex1602 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht:
von Schweinen:
ex160241
– –
Schinken und Teile davon:
16024190
– – –
andere als von Hausschweinen
ex160242
– –
Schultern und Teile davon:
16024290
– – –
andere als von Hausschweinen
ex160249
– –
andere, einschließlich Mischungen:
16024990
– – –
andere als von Hausschweinen
ex160290
andere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten:
– –
andere als Zubereitungen aus Blut aller Tierarten:
16029031
– – –
von Wild oder Kaninchen
16029099
– – – – – –
andere als von Schafen oder Ziegen
160300 Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren
18010000 Kakao, Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch; roh oder geröstet
18020000 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall
ex2001 Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht:
ex200190
andere:
20019020
– –
Früchte der Gattung „Capsicum” , mit brennendem Geschmack
ex2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006:
ex200599
anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen:
20059910
– –
Früchte der Gattung „Capsicum” , mit brennendem Geschmack
ex2206 Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein und Met); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nichtalkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen:

22060031 bis

22060089

andere als Tresterwein
ex2301 Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/Grammeln:
23011000
Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen; Grieben/Grammeln
ex2302 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten:
23025000
von Hülsenfrüchten
23040000 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets
23050000 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Erdnussöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets
ex2306 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, andere als Waren der Positionen 2304 und 2305, mit Ausnahme der KN-Unterposititonen 23069005 (Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Maiskeimen) und 23969011 und 23069019 (Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Olivenöl)
ex230700 Weintrub/Weingeläger; Weinstein, roh:
23070090
Weinstein, roh
ex230800 Pflanzliche Stoffe und pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
23080090
– –
andere als Traubentrester, Eicheln und Rosskastanien; Trester (ausgenommen Traubentrester)
ex2309 Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art:
ex230910
Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
23091090
– –
andere als Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 17023051 bis 17023099, 17024090, 17029050 und 21069055 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend
ex230990
andere:
23099010
– –
Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren
– –
andere, einschließlich Vormischungen:

ex23099091 bis

23099099

– – –
andere als solche, die Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 17023051 bis 17023099, 17024090, 17029050 und 21069055 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthalten, ausgenommen
aus Luzerne- und Grassaft hergestellte Eiweißkonzentrate
ausschließlich aus festen Abfallstoffen und Saft von der Herstellung der im ersten Gedankenstrich genannten Konzentrate gewonnene Trockenerzeugnisse

Fußnote(n):

(*)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen (siehe Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABl. L 178 vom 12.7.1994, S. 66); Entscheidung 93/623/EG der Kommission (ABl. L 298 vom 3.12.1993, S. 45)).

(**)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen (siehe Richtlinie 88/661/EWG des Rates (ABl. L 382 vom 31.12.1988, S. 36); Richtlinie 94/28/EG des Rates (ABl. L 178 vom 12.7.1994, S. 66); Entscheidung 96/510/EG der Kommission (ABl. L 210 vom 20.8.1996, S. 53)).

(***)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgelegten Voraussetzungen (siehe Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ABl. L 253 vom 11.10.1993, S. 1) sowie die nachfolgenden Änderungen).

(****)

Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in Abschnitt II Absatz F der Einleitenden Bestimmungen der Kombinierten Nomenklatur festgelegten Voraussetzungen.

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