ANHANG II VO (EG) 2007/1234

LISTE DER IN ARTIKEL 1 ABSATZ 3 GENANNTEN ERZEUGNISSE

Teil I: Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs

1.
Bei Ethylalkohol bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:

KN-Code Warenbezeichnung
ex22071000 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellt, die in Anhang I des EG-Vertrags aufgeführt sind
ex22072000 Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt; aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellt, die in Anhang I des EG-Vertrags aufgeführt sind

ex22089091

und

ex22089099

Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt, aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellt, die in Anhang I des EWG-Vertrags aufgeführt sind

2.
Teil III Kapitel II Abschnitt I über Einfuhrlizenzen und Teil III Kapitel III Abschnitt I finden auch Anwendung auf in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 Litern aufgemachte Erzeugnisse aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs der KN-Codes 2208, die alle Eigenschaften eines Ethylalkohols gemäß Nummer 1 aufweisen.

Teil II: Bienenzuchterzeugnisse

Bei Bienenzuchterzeugnissen bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-CodeBeschreibung
0409Natürlicher Honig
ex04100000Gelée Royale und Kittharz, genießbar
ex05119985Gelée Royale und Kittharz, ungenießbar
ex12129970Blütenpollen
ex152190Bienenwachs

Teil III: Seidenraupen

Bei Seidenraupen bezieht sich diese Verordnung auf Seidenraupen der Unterposition ex01069000 und Eier des Seidenspinners der KN-Unterposition ex05119985 der Kombinierten Nomenklatur.

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