ANHANG II VO (EG) 2007/1234
LISTE DER IN ARTIKEL 1 ABSATZ 3 GENANNTEN ERZEUGNISSE
Teil I: Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
- 1.
-
Bei Ethylalkohol bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:
KN-Code Warenbezeichnung ex22071000 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt; aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellt, die in Anhang I des EG-Vertrags aufgeführt sind ex22072000 Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt, vergällt; aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellt, die in Anhang I des EG-Vertrags aufgeführt sind ex22089091
und
ex22089099
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt, aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellt, die in Anhang I des EWG-Vertrags aufgeführt sind
- 2.
- Teil III Kapitel II Abschnitt I über Einfuhrlizenzen und Teil III Kapitel III Abschnitt I finden auch Anwendung auf in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 2 Litern aufgemachte Erzeugnisse aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs der KN-Codes 2208, die alle Eigenschaften eines Ethylalkohols gemäß Nummer 1 aufweisen.
Teil II: Bienenzuchterzeugnisse
Bei Bienenzuchterzeugnissen bezieht sich diese Verordnung auf die in nachstehender Tabelle aufgeführten Erzeugnisse:KN-Code | Beschreibung |
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0409 | Natürlicher Honig |
ex04100000 | Gelée Royale und Kittharz, genießbar |
ex05119985 | Gelée Royale und Kittharz, ungenießbar |
ex12129970 | Blütenpollen |
ex152190 | Bienenwachs |
Teil III: Seidenraupen
Bei Seidenraupen bezieht sich diese Verordnung auf Seidenraupen der Unterposition ex01069000 und Eier des Seidenspinners der KN-Unterposition ex05119985 der Kombinierten Nomenklatur.© Europäische Union 1998-2021
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