Artikel 54 VO (EG) 2007/1234

Maßnahmen zur Erleichterung der Anpassung des Angebots an die Marktnachfrage

Um Initiativen der berufsständischen Vereinigungen zur besseren Anpassung des Angebots an die Marktnachfrage, mit Ausnahme von Marktrücknahmemaßnahmen, zu fördern, kann die Kommission für die Sektoren lebende Pflanzen, Rindfleisch, Schweinefleisch, Schaf- und Ziegenfleisch sowie Eier und Geflügelfleisch folgende Maßnahmen treffen:

a)
Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung,
b)
Maßnahmen zur Förderung besserer Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen,
c)
Maßnahmen zur Erleichterung der Feststellung der Marktpreisentwicklung,
d)
Maßnahmen, die die Aufstellung von kurz- oder langfristigen Vorausschätzungen aufgrund der Kenntnis der eingesetzten Produktionsmittel ermöglichen sollen.

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