Artikel 184 VO (EG) 2007/1234
Berichterstattung für bestimmte Sektoren
Die Kommission berichtet
- 1.
- dem Rat vor dem 30. September 2008 auf der Grundlage einer Bewertung der Bestimmungen dieser Verordnung über den Trockenfuttersektor und geht in ihrem Bericht insbesondere auf die Entwicklung der Anbauflächen von Hülsenfrüchten und sonstigem Grünfutter, die Erzeugung von Trockenfutter und die erzielte Einsparung an fossilen Brennstoffen ein. Sie fügt dem Bericht erforderlichenfalls geeignete Vorschläge bei;
- 2.
- dem Europäischen Parlament und dem Rat alle drei Jahre und erstmals bis zum 31. Dezember 2010 über die Durchführung der Maßnahmen im Bienenzuchtsektor gemäß Teil II Titel I Kapitel IV Abschnitt VI;
- 3.
- dem Europäischen Parlament und dem Rat vor dem 31. Dezember 2009 über die Anwendung der Ausnahmeregelung nach Artikel 182 Absatz 4 in Bezug auf das deutsche Branntweinmonopol, und sie nimmt dabei auch eine Bewertung der im Rahmen dieses Monopols gewährten Beihilfen vor; sie fügt dem Bericht geeignete Vorschläge bei;
- 4.
- dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2013 über die Durchführung der Bestimmungen über Erzeugerorganisationen, Betriebsfonds und operationelle Programme im Sektor Obst und Gemüse in Teil II Titel I Kapitel IV Abschnitt IVa und Teil II Titel II Kapitel II;
- 5.
- dem Europäischen Parlament und dem Rat vor dem 31. August 2012 über die Anwendung des Schulobstprogramms nach Artikel 103ga, erforderlichenfalls zusammen mit geeigneten Vorschlägen. In dem Bericht wird insbesondere untersucht, inwiefern dieses Programm die Einführung gut funktionierender Schulobstprogramme in den Mitgliedstaaten gefördert hat und wie es sich auf die Verbesserung der Essgewohnheiten der Kinder ausgewirkt hat;
- 6.
- dem Europäischen Parlament und dem Rat vor dem 31. Dezember 2010 und vor dem 31. Dezember 2012 über die Entwicklung der Marktlage und die sich daraus ergebenden Bedingungen für ein reibungsloses allmähliches Auslaufen der Milchquotenregelung, gegebenenfalls zusammen mit entsprechenden Vorschlägen;
- 7.
- dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2011 über die Durchführung der Absatzförderungsmaßnahmen gemäß Artikel 103p;
- 8.
- bis spätestens Ende 2012 über den Weinsektor, wobei sie insbesondere auf die Erfahrungen bei der Durchführung der Reform eingeht;
- 9.
- dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 30. Juni 2014 und bis zum 31. Dezember 2018 über die Entwicklung der Marktlage im Sektor Milch und Milcherzeugnisse, insbesondere über das Funktionieren von Artikel 122 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iiia, Artikel 123 Absatz 4, Artikel 126c, Artikel 126d, Artikel 177a, Artikel 185e und Artikel 185f; sie bewertet dabei insbesondere die Auswirkungen auf die Milcherzeuger und die Milcherzeugung in benachteiligten Regionen im Hinblick auf das allgemeine Ziel einer Aufrechterhaltung der Erzeugung in diesen Regionen, einschließlich möglicher Anreize für Landwirte, in Vereinbarungen über gemeinschaftliche Erzeugung einzutreten, und fügt den Berichten gegebenenfalls geeignete Vorschläge bei.
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