Artikel 118x VO (EG) 2007/1234
Anwendbarkeit horizontaler Vorschriften
Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen der vorliegenden Verordnung finden die Richtlinie 89/104/EWG, die Richtlinie 89/396/EWG des Rates vom 14. Juni 1989 über Angaben oder Marken, mit denen sich das Los, zu dem ein Lebensmittel gehört, feststellen lässt(1), die Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür(2) und die Richtlinie 2007/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Festlegung von Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen(3) Anwendung auf die Kennzeichnung und Aufmachung der in ihren Geltungsbereich fallenden Erzeugnisse.
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 186 vom 30.6.1989, S. 21.
- (2)
ABl. L 109 vom 6.5.2000, S. 29.
- (3)
ABl. L 247 vom 21.9.2007, S. 17.
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