Artikel 190a VO (EG) 2007/1234

Übertragung von im Weinsektor verfügbaren Mitteln zur Entwicklung des ländlichen Raums

(1) Die in Absatz 2 festgesetzten Beträge, die auf den historischen Ausgaben im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 für Interventionsmaßnahmen zur Regulierung der Agrarmärkte gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 basieren, stehen als zusätzliche Gemeinschaftsmittel für Maßnahmen in Weinbaugebieten im Rahmen der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 finanzierten Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung.

(2) In den einzelnen Kalenderjahren stehen folgende Beträge zur Verfügung:

2009: 40660000 EUR,

2010: 82110000 EUR,

ab 2011: 122610000 EUR.

(3) Die in Absatz 2 genannten Beträge werden gemäß Anhang Xc auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt.

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