Artikel 106 VO (EG) 2007/1234
Beihilfefähige Maßnahmen
Folgende Maßnahmen können in die Imkereiprogramme aufgenommen werden:
- a)
- technische Hilfe für Imker und Imkervereinigungen,
- b)
- Bekämpfung der Varroose,
- c)
- Rationalisierung der Wanderimkerei,
- d)
- Maßnahmen zur Förderung der Analyse physikalisch-chemischer Merkmale des Honigs durch Labors,
- e)
- Unterstützung der Wiederauffüllung des gemeinschaftlichen Bienenbestands,
- f)
- Zusammenarbeit mit Organisationen, die auf die Durchführung von Programmen der angewandten Forschung auf dem Gebiet der Bienenzucht und der Bienenzuchterzeugnisse spezialisiert sind.
Maßnahmen, die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates(*) durch den ELER finanziert werden, sind von den Imkereiprogrammen ausgeschlossen.
Fußnote(n):
- (*)
ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1.
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