Artikel 187 VO (EG) 2007/1234

Störungen infolge der Notierungen oder Preise auf dem Weltmarkt

Erreichen die Notierungen oder Preise auf dem Weltmarkt für Erzeugnisse der Sektoren Getreide, Reis, Zucker oder Milch und Milcherzeugnisse ein Niveau, das die Versorgung auf dem Gemeinschaftsmarkt stört oder stören könnte, so kann die Kommission für den Fall, dass diese Lage andauert und sich zu verschlechtern droht, geeignete Maßnahmen für den betroffenen Sektor treffen. Sie kann insbesondere die Einfuhrzölle für bestimmte Mengen ganz oder teilweise aussetzen.

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