Artikel 4 VO (EG) 2007/1237
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab
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1. November 2007, sofern durch die epidemiologische Untersuchung lebensmittelbedingter Ausbrüche gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2003/99/EG Salmonella spp. in der Legehennenherde als Infektionsquelle für den Menschen durch den Verzehr von Eiern oder Eierzeugnissen ermittelt wird;
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spätestens 1. Januar 2009 für alle übrigen Legehennenherden.
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