Artikel 4 VO (EG) 2007/1237

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab

1. November 2007, sofern durch die epidemiologische Untersuchung lebensmittelbedingter Ausbrüche gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2003/99/EG Salmonella spp. in der Legehennenherde als Infektionsquelle für den Menschen durch den Verzehr von Eiern oder Eierzeugnissen ermittelt wird;

spätestens 1. Januar 2009 für alle übrigen Legehennenherden.

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