Artikel 1 VO (EG) 2007/1266

Gegenstand

Mit der vorliegenden Verordnung werden Bestimmungen über Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung sowie Beschränkungen von Verbringungen von Tieren im Sinne von Artikel 2 Buchstabe c der Richtlinie 2000/75/EG in und aus den Sperrzonen hinsichtlich der Blauzungenkrankheit festgelegt.

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