ANHANG I VO (EG) 2007/1322

GEEIGNETE FORMATE FÜR DIE DATENÜBERMITTLUNG UND ZU ÜBERMITTELNDE ERGEBNISSE

1.
GEEIGNETE FORMATE FÜR DIE DATENÜBERMITTLUNG UND ZU ÜBERMITTELNDE ERGEBNISSE FÜR DAS ESSOSS-KERNSYSTEM

1.1.
Liste der Systeme

Die folgenden Informationen sind mittels einer Standardtabelle zu übermitteln:
2.
eine fortlaufende Nummer zur Kennzeichnung der einzelnen Systeme,
2.
die Bezeichnung der einzelnen Systeme,
3.
eine Abkürzung der Bezeichnung (fakultativ),
4.
die Klassifikation der Systeme auf der Grundlage der fünf Kriterien, die in dem von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erarbeiteten ESSOSS-Handbuch festgelegt sind.

1.2.
Quantitative Daten

Der ESSOSS-Fragebogen über quantitative Daten umfasst Einnahmen, Ausgaben und Einzelleistungen.

1.2.1.
Aufbau der Daten

Die Daten müssen sich auf eines der Kalenderjahre beziehen, zu denen [gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS)] Informationen zu übermitteln sind. Die Standardtabelle für die jährlichen Daten ist wie folgt aufgebaut:

Die Zeilen entsprechen der detaillierten Klassifikation der Einnahmen, Ausgaben und Leistungen;

die Spalten entsprechen den in der Tabelle „Liste der Systeme” aufgeführten Systemen (eine Spalte je System sowie eine Spalte für die Gesamtheit aller Systeme);

wenn ein neues System hinzugefügt werden soll, geschieht dies durch Hinzufügen einer neuen Spalte zu der Tabelle.

1.2.2.
Zu übermittelnde Daten

Auf der Ebene der Einzelpositionen sind für jedes Jahr Daten in Landeswährung anzugeben. Für jedes einzelne System sind möglichst detaillierte Daten anzugeben (die Aggregate werden automatisch mit Hilfe von Formeln berechnet).

1.2.3.
Referenzhandbuch

Die für die Übermittlung der Daten zu verwendende detaillierte Klassifikation ist in Anhang I des ESSOSS-Handbuchs festgelegt, das von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erarbeitet wurde.

1.3.
Qualitative Informationen nach Systemen und Einzelleistungen

Der ESSOSS-Fragebogen für qualitative Informationen deckt jene Bereiche ab, die in Anhang II des von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erarbeiteten Handbuchs angeführt sind.

1.3.1.
Aufbau der Daten

Die Daten müssen sich auf eines der Kalenderjahre beziehen, zu denen [gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS)] Informationen zu übermitteln sind. Die Informationen umfassen:

Informationen, die sämtliche Systeme des jeweiligen Landes betreffen,

spezifische Informationen über jedes einzelne System.

1.3.2.
Zu übermittelnde Informationen

Die Mitgliedstaaten müssen qualitative Informationen über jedes System und jede Einzelleistung vorlegen bzw. aktualisieren.

1.3.3.
Referenzhandbuch

Die zu übermittelnden detaillierten Informationen sind in Anhang II des ESSOSS-Handbuchs festgelegt, das von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erarbeitet wurde.

2.
GEEIGNETE FORMATE FÜR DIE DATENÜBERMITTLUNG UND ZU ÜBERMITTELNDE ERGEBNISSE FÜR DAS MODUL RENTENEMPFÄNGER

Der ESSOSS-Fragebogen über Rentenempfänger ist eine Standardtabelle.

2.1.
Aufbau der Daten

Die Daten müssen sich auf eines der Kalenderjahre beziehen, zu denen [gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS)] Informationen zu übermitteln sind. Die Standardtabelle für die jährlichen Daten ist wie folgt aufgebaut:

Die Zeilen entsprechen den Kategorien der Rentenempfänger auf der Grundlage der Klassifikation in Anhang III des von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erarbeiteten ESSOSS-Handbuchs;

die Spalten entsprechen den Systemen, bei denen es mindestens eine Kategorie von Leistungsempfängern gibt.

2.2.
Zu übermittelnde Daten

Die Daten über die Leistungsempfänger sind für jedes Jahr vorzulegen.

Fragebogen

Der Fragebogen ist eine Tabelle, in die nur Leistungen einzutragen sind, für die im jeweiligen Land Ausgaben getätigt werden. Wenn ein neues System entsteht, kann es unter Beibehaltung des Formats hinzugefügt werden. Der Datenerhebungsbogen bezieht sich jeweils auf ein bestimmtes Land und/oder Jahr.

Bezugszeitpunkt

Die Erhebung von Bestandsdaten für das Jahr N bezieht sich auf die Zahl der Leistungsempfänger am Ende des Kalenderjahres.

Daten nach Geschlecht

Die Daten über die Leistungsempfänger sind nach Geschlecht zu untergliedern. Diese Daten sind nur auf der Ebene der Gesamtheit aller Systeme obligatorisch.

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