ANHANG XVI VO (EG) 2007/1386

VORGABEN FÜR DAS VERSUCHSFISCHEREI-PROTOKOLL FÜR NEUE FANGGRÜNDE MIT WAHRSCHEINLICHEM MEERESGRUNDKONTAKT DES FANGGERÄTS

I.
Der Mitgliedstaat teilt seine beabsichtigte Versuchsfischereitätigkeit dem NAFO-Sekretariat über die Kommission mit

Fangplan Risikominderungsplan Fangüberwachung Datenerfassung
Zielarten Massnahmen zur Vermeidung erheblicher schädlicher Auswirkungen auf empfindliche Marine Ökosysteme Bestimmung und Aufzeichnung aller gefangenen Arten an Bord bis zur tiefstmöglichen taxonomischen Ebene Daten werden erhoben und in einem Standardformat gemeldet
Fangdaten 100 % Satelliten-Überwachung
Beschreibung des zu befischenden Gebiets 100 % Anwesenheit von Beobachtern
Voraussichtlicher Aufwand
Verwendete Grundfanggeräte

II.
Der Mitgliedstaat übermittelt den Reisebericht dem NAFO-Sekretariat über die Kommission

ANMELDUNG DER BEABSICHTIGTEN VERSUCHSFISCHEREI(1) NAME DES SCHIFFES: FLAGGENSTAAT DES SCHIFFES: VORAUSSICHTLICHE(S) GEBIET(E) DER VERSUCHSFISCHEREITÄTIGKEITEN (EINSCHLIESSLICH BREITENGRAD/LÄNGENGRAD): VORAUSSICHTLICHE DATEN DER VERSUCHSFISCHEREITÄTIGKEITEN: GAB ES IN ANGRENZENDEN GEBIETEN BEREITS FRÜHERE FANGTÄTIGKEITEN (FALLS JA, BITTE INFORMATIONSQUELLE ANGEBEN): WÄHREND DER VERSUCHSFISCHEREITÄTIGKEIT ERWARTETE TIEFEN: GIBT ES HABITAT-KARTEN VON DEM GEBIET (FALLS JA, BITTE QUELLE(N) ANGEBEN): GIBT ES TAXONOMISCHE SCHLÜSSEL ZUR IDENTIFIZIERUNG POTENZIELL GEFÄHRDETER ARTEN (FALLS JA, BITTE QUELLE(N) ANGEBEN): BEKANNTE EMPFINDLICHE MARINE ÖKOSYSTEME(2) IN DEM/DEN ZU BEFISCHENDEN GEBIET(EN): RISIKOMINDERUNGSMASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG ERHEBLICHER SCHÄDLICHER AUSWIRKUNGEN AUF EMPFINDLICHE MARINE ÖKOSYSTEME: GIBT ES BATHYMETRISCHE KARTEN DES VERSUCHSFISCHEREIGEBIETS (FALLS JA, BITTE QUELLE(N) ANGEBEN): GIBT ES WISSENSCHAFTLICHE INFORMATIONEN ÜBER DIE FANGGRÜNDE IN DEM VERSUCHSFISCHEREIGEBIET (FALLS JA, BITTE QUELLE(N) ANGEBEN): ZIELARTEN: WELCHE FANGGERÄTE (BITTE PRÄZISIEREN) SOLLEN IN WELCHEN GEBIETEN (EINSCHLIESSLICH BREITENGRAD/LÄNGENGRAD) VERWENDET WERDEN:

III.
Der Versuchsfischerei(3)-Reisebericht des Mitgliedstaats wird dem Wissenschaftsrat der NAFO vorgelegt

NAME DES SCHIFFES: FLAGGENSTAAT DES SCHIFFES: LAGE DER FANGGEBIETE (EINSCHLIESSLICH BREITENGRAD/LÄNGENGRAD): DATEN DER FANGTÄTIGKEITEN: BEI DER FANGTÄTIGKEIT FESTGESTELLTE TIEFEN (LISTE FÜR JEDES HOL EINSCHLIESSLICH BREITENGRAD/LÄNGENGRAD): GESAMTZEIT (IN STUNDEN)/-GEBIET DER FANGTÄTIGKEIT (LISTE FÜR JEDES HOL EINSCHLIESSLICH BREITENGRAD/LÄNGENGRAD): VERWENDETE FANGGERÄTE (BITTE PRÄZISIEREN) UND GEBIETE, IN DENEN SIE VERWENDET WERDEN (EINSCHLIESSLICH BREITENGRAD/LÄNGENGRAD): ANGETROFFENE EMPFINDLICHE MARINE ÖKOSYSTEME(4) (LISTE FÜR JEDES HOL EINSCHLIESSLICH BREITENGRAD/LÄNGENGRAD): RISIKOMINDERUNGSMASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG ERHEBLICHER SCHÄDLICHER AUSWIRKUNGEN AUF EMPFINDLICHE MARINE ÖKOSYSTEME: LISTE ALLER AN BORD VERBRACHTEN ORGANISMEN (ZIELARTEN, BEIFANG) (BESTIMMT BIS ZUR NIEDRIGSTEN TAXONOMISCHEN EINHEIT): LISTE AN BORD VERBRACHTER POTENZIELL GEFÄHRDETER INDIKATORARTEN(5) NACH FANGGEBIET (EINSCHLIESSLICH BREITENGRAD/LÄNGENGRAD): LISTE DER FÜR BIOLOGISCHE PROBENAHMEN (Z. B. LÄNGE-GEWICHT, GESCHLECHT, ALTER) ZURÜCKBEHALTENEN ORGANISMEN, FALLS VORHANDEN:

Anmerkung: Die Datenübermittlung sollte einer Standardspezifikation folgen, wie sie z. B. von den Programmen für wissenschaftliche Beobachter angenommen wurde.

Fußnote(n):

(1)

Die Versuchsfischerei ist definiert als alle Grundfangtätigkeiten in neuen Gebieten oder mit Grundfanggeräten, die in dem betreffenden Gebiet vorher nicht eingesetzt wurden.

(2)

Bezug auf die Internationalen FAO-Leitlinien für das Management der Tiefseefischerei auf hoher See.

(3)

Die Versuchsfischerei ist definiert als alle Grundfangtätigkeiten in neuen Gebieten oder mit Grundfanggeräten, die in dem betreffenden Gebiet vorher nicht eingesetzt wurden.

(4)

Bezug auf die Internationalen FAO-Leitlinien für das Management der Tiefseefischerei auf hoher See.

(5)

Bezug auf Anhang 1 der Internationalen FAO-Leitlinien für das Management der Tiefseefischerei auf hoher See.

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