Artikel 24 VO (EG) 2007/1394
Änderung der Anhänge
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 25a nach Anhörung der Agentur delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge im Hinblick auf ihre Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt zu erlassen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.