Artikel 24 VO (EG) 2007/1394
Anpassung von Anhängen
Die Kommission ändert nach Anhörung mit der Agentur die Anhänge I bis IV nach dem in Artikel 26 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle, um sie an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen.
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