Artikel 2 VO (EG) 2007/1446

Die im Protokoll festgelegten Fangmöglichkeiten werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:

Fischereikategorie Schiffstyp Mitgliedstaat Lizenzen
Thunfischfang Ringwadenfänger Spanien 23
Frankreich 20
Italien 1
Thunfischfang Langleiner Spanien 23
Frankreich 11
Portugal 9
Vereinigtes Königreich 2

Schöpfen die Lizenzanträge dieser Mitgliedstaaten die im Protokoll festgelegten Fangmöglichkeiten nicht aus, so kann die Kommission Lizenzanträge anderer Mitgliedstaaten berücksichtigen.

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