Artikel 1 VO (EG) 2007/1446
Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik (nachstehend „Abkommen” genannt) wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt(1).
Fußnote(n):
- (1)
Siehe Seite 35 dieses Amtsblatts.
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