Artikel 1 VO (EG) 2007/1446

Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik (nachstehend „Abkommen” genannt) wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt(1).

Fußnote(n):

(1)

Siehe Seite 35 dieses Amtsblatts.

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