Artikel 9 VO (EG) 2007/1516
Folgekontrollen
Das zertifizierte Personal konzentriert sich bei der Durchführung der Folgekontrollen gemäß Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 auf die Bereiche, in denen Lecks festgestellt und repariert wurden, sowie auf die angrenzenden Bereiche, die während der Reparatur besonderer Beanspruchung ausgesetzt sind.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.