Artikel 6 VO (EG) 2007/1528
Zollfreikontingente und Beseitigung der Zölle
(1) Die Einfuhrzölle auf Waren der Tarifposition 1006 werden am 1. Januar 2010 beseitigt, ausgenommen die Einfuhrzölle auf Waren der Unterposition 10061010, die am 1. Januar 2008 beseitigt werden.
(2) Für Waren der Tarifposition 1006, ausgenommen Waren der Unterposition 10061010, mit Ursprung in den in Anhang I aufgeführten Regionen oder Staaten, die zur CARIFORUM-Region gehören, werden folgende Kontingente zum Zollsatz Null eröffnet:
- a)
- 187000 Tonnen Reisäquivalent (geschälter Reis) für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008,
- b)
- 250000 Tonnen Reisäquivalent (geschälter Reis) für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009.
(3) Die Durchführungsvorschriften zu den Zollkontingenten nach Absatz 2 werden nach dem in Artikel 21 Absatz 5 vorgesehenen Prüfverfahren erlassen.
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