Artikel 2 VO (EG) 2007/1563

Die für die Erzeugnisse im Rahmen der Kontingente gemäß Artikel 1 geltenden Zollsätze, die KN-Codes, die nach Ländergruppen gegliederten Ursprungsländer sowie die laufenden Nummern sind im Anhang aufgeführt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.