Artikel 124 VO (EG) 2007/1580
Verhinderung einer Kontrolle vor Ort
Ein Beihilfeantrag wird für den betreffenden Teil der Ausgaben abgelehnt, wenn die Erzeugerorganisation, das Mitglied oder der jeweilige Vertreter die Durchführung einer Kontrolle vor Ort verhindert.
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