Artikel 42 VO (EG) 2007/1580
Anträge auf Anerkennung als Erzeugerorganisation
Eine Erzeugergruppierung, die einen Anerkennungsplan durchführt, kann jederzeit einen Antrag auf Anerkennung gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1182/2007 stellen. Ein solcher Antrag muss auf jeden Fall vor Ablauf der Übergangszeit gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1182/2007 übermittelt werden.
Ab dem Zeitpunkt der Antragstellung kann die betreffende Gruppierung unter den Voraussetzungen von Artikel 64 den Entwurf eines operationellen Programms einreichen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.