Artikel 89 VO (EG) 2007/1580

Ziele der Ernteversicherung

Die von den Erzeugerorganisationen getroffenen Maßnahmen zur Ernteversicherung tragen zur Erhaltung der Erzeugereinkommen sowie zur Deckung von Marktverlusten durch die Erzeugerorganisation und/oder ihre Mitglieder bei, wenn diese durch Naturkatastrophen, Witterungsverhältnisse, Krankheiten oder Schädlingsbefall beeinträchtigt werden.

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