ANHANG VIa VO (EG) 2007/1580
Kategorie | KN-Code | Warenbezeichnung |
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Fruchtsäfte | ex2009 |
Fruchtsäfte (ausgenommen Traubensaft und Traubenmost der Unterpositionen 200961 und 200969, Bananensaft der Unterposition ex200980 und konzentrierte Säfte), nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker und anderen Süßmitteln Konzentrierte Fruchtsäfte sind Säfte der Position ex2009, die durch physikalischen Entzug von mindestens 50 GHT des Wassergehalts gewonnen wurden, in Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 200 kg oder mehr. |
Tomatenkonzentrat |
ex20029031 ex20029091 |
Tomatenkonzentrat mit einem Trockenmassegehalt von 28 GHT oder mehr in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 200 kg oder mehr |
Obst und Gemüse, gefroren | ex0710 | Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ausgenommen Zuckermais der Unterposition 07104000, Oliven der Unterposition 07108010 und Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta der Unterposition 07108059 |
ex0811 | Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, ausgenommen Bananen, gefroren, der Unterposition ex08119095 | |
ex2004 | Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, ausgenommen Zuckermais (Zea mays var. saccharata) der Unterposition ex20049010, Oliven der Unterposition ex20049030 und Kartoffeln, in Form von Mehl, Grieß oder Flocken zubereitet oder haltbar gemacht, der Unterposition 20041091 | |
Obst- und Gemüsekonserven | ex2001 |
Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, ausgenommen:
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ex2002 | Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, ausgenommen das vorgenannte Tomatenkonzentrat der Unterpositionen ex20029031 und ex20029091 | |
ex2005 | Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, ausgenommen Oliven der Unterposition 200570, Zuckermais (Zea mays var. saccharata) der Unterposition 20058000, Früchte der Gattung Capsicum mit brennendem Geschmack der Unterposition 20059910 und Kartoffeln, in Form von Mehl, Grieß oder Flocken zubereitet oder haltbar gemacht, der Unterposition 20052010 | |
ex2008 |
Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen:
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Pilzkonserven | 200310 | Pilze der Gattung Agaricus, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht |
Früchte, vorläufig in Salzlake haltbar gemacht | ex0812 | Früchte und Nüsse, vorläufig in Salzlake haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet, ausgenommen vorläufig haltbar gemachte Bananen der Unterposition ex08129098 |
Getrocknete Früchte | ex0813 | Früchte, getrocknet, ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 |
08042090 | Feigen, getrocknet | |
080620 | Weintrauben, getrocknet | |
ex200819 | Andere Nüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen tropische Nüsse und deren Mischungen | |
Andere Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse | In Anhang I Teil X der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 aufgeführte Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse, die sich von den Erzeugnissen der vorgenannten Kategorien unterscheiden | |
Verarbeitete aromatische Kräuter | ex0910 | Thymian, getrocknet |
ex1211 | Basilikum, Melisse, Minze, Origanum vulgare (Oregano/wilder Majoran), Rosmarin, Salbei, getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert | |
Paprikapulver | ex0904 | Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert, ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack der Unterposition 09042010. |
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