ANHANG III VO (EG) 2007/248
Mehrjährige Finanzierungsvereinbarungen und jährliche Finanzierungsvereinbarungen zwischen der Europäischen Kommission und der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei und Slowenien
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1.
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LISTE DER MEHRJÄHRIGEN FINANZIERUNGSVEREINBARUNGEN
Es wurden mehrjährige Finanzierungsvereinbarungen geschlossen zwischen der Europäischen Kommission für die Europäische Gemeinschaft und- —
der Tschechischen Republik am zehnten Dezember zweitausendeins;
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der Republik Estland am achtundzwanzigsten Mai zweitausendeins;
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der Republik Ungarn am fünfzehnten Juni zweitausendeins;
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der Republik Lettland am vierten Juli zweitausendeins;
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der Republik Litauen am neunundzwanzigsten August zweitausendeins;
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der Republik Polen am achtzehnten Mai zweitausendeins;
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der Slowakischen Republik am sechzehnten Mai zweitausendeins;
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der Republik Slowenien am achtundzwanzigsten August zweitausendeins.
- 2.
- LISTE DER JÄHRLICHEN FINANZIERUNGSVEREINBARUNGEN
- A.
- Jährliche Finanzierungsvereinbarungen 2000
Es wurden jährliche Finanzierungsvereinbarungen für das Jahr 2000 geschlossen zwischen der Europäischen Kommission für die Europäische Gemeinschaft und- —
der Tschechischen Republik am zehnten Dezember zweitausendeins;
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der Republik Estland am achtundzwanzigsten Mai zweitausendeins;
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der Republik Ungarn am fünfzehnten Juni zweitausendeins;
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der Republik Lettland am elften Mai zweitausendeins;
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der Republik Litauen am neunundzwanzigsten August zweitausendeins;
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der Republik Polen am achtzehnten Mai zweitausendeins;
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der Slowakischen Republik am sechzehnten Mai zweitausendeins;
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der Republik Slowenien am sechzehnten Oktober zweitausendeins.
- B.
- Jährliche Finanzierungsvereinbarungen 2001
Es wurden jährliche Finanzierungsvereinbarungen für das Jahr 2001 geschlossen zwischen der Europäischen Kommission für die Europäische Gemeinschaft und- —
der Tschechischen Republik am neunzehnten Juni zweitausenddrei;
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der Republik Estland am zehnten Juli zweitausenddrei;
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der Republik Ungarn am sechsundzwanzigsten März zweitausenddrei;
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der Republik Lettland am dreißigsten Mai zweitausendzwei;
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der Republik Litauen am achtzehnten Juli zweitausendzwei;
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der Republik Polen am zehnten Juni zweitausendzwei;
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der Slowakischen Republik am vierten November zweitausendzwei;
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der Republik Slowenien am siebzehnten Juli zweitausendzwei.
- C.
- Jährliche Finanzierungsvereinbarungen 2002
Es wurden jährliche Finanzierungsvereinbarungen für das Jahr 2002 geschlossen zwischen der Europäischen Kommission für die Europäische Gemeinschaft und- —
der Tschechischen Republik am dritten Juni zweitausendvier;
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der Republik Estland am elften Dezember zweitausenddrei;
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der Republik Ungarn am zweiundzwanzigsten Dezember zweitausenddrei;
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der Republik Lettland am zwölften Mai zweitausenddrei;
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der Republik Litauen am sechsten Juni zweitausenddrei;
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der Republik Polen am vierzehnten April zweitausenddrei;
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der Slowakischen Republik am dreißigsten September zweitausenddrei;
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der Republik Slowenien am achtundzwanzigsten Juli zweitausenddrei.
- D.
- Jährliche Finanzierungsvereinbarungen 2003
Es wurden jährliche Finanzierungsvereinbarungen für das Jahr 2003 geschlossen zwischen der Europäischen Kommission für die Europäische Gemeinschaft und- —
der Tschechischen Republik am zweiten Juli zweitausendvier;
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der Republik Estland am elften Dezember zweitausenddrei;
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der Republik Ungarn am zweiundzwanzigsten Dezember zweitausenddrei;
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der Republik Lettland am ersten Dezember zweitausenddrei;
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der Republik Litauen am fünfzehnten Januar zweitausendvier;
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der Republik Polen am zehnten Juni zweitausenddrei;
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der Slowakischen Republik am sechsundzwanzigsten Dezember zweitausenddrei;
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der Republik Slowenien am elften November zweitausenddrei.
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