ANHANG III VO (EG) 2007/248

Mehrjährige Finanzierungsvereinbarungen und jährliche Finanzierungsvereinbarungen zwischen der Europäischen Kommission und der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei und Slowenien

1.
LISTE DER MEHRJÄHRIGEN FINANZIERUNGSVEREINBARUNGEN

Es wurden mehrjährige Finanzierungsvereinbarungen geschlossen zwischen der Europäischen Kommission für die Europäische Gemeinschaft und

der Tschechischen Republik am zehnten Dezember zweitausendeins;

der Republik Estland am achtundzwanzigsten Mai zweitausendeins;

der Republik Ungarn am fünfzehnten Juni zweitausendeins;

der Republik Lettland am vierten Juli zweitausendeins;

der Republik Litauen am neunundzwanzigsten August zweitausendeins;

der Republik Polen am achtzehnten Mai zweitausendeins;

der Slowakischen Republik am sechzehnten Mai zweitausendeins;

der Republik Slowenien am achtundzwanzigsten August zweitausendeins.

2.
LISTE DER JÄHRLICHEN FINANZIERUNGSVEREINBARUNGEN

A.
Jährliche Finanzierungsvereinbarungen 2000

Es wurden jährliche Finanzierungsvereinbarungen für das Jahr 2000 geschlossen zwischen der Europäischen Kommission für die Europäische Gemeinschaft und

der Tschechischen Republik am zehnten Dezember zweitausendeins;

der Republik Estland am achtundzwanzigsten Mai zweitausendeins;

der Republik Ungarn am fünfzehnten Juni zweitausendeins;

der Republik Lettland am elften Mai zweitausendeins;

der Republik Litauen am neunundzwanzigsten August zweitausendeins;

der Republik Polen am achtzehnten Mai zweitausendeins;

der Slowakischen Republik am sechzehnten Mai zweitausendeins;

der Republik Slowenien am sechzehnten Oktober zweitausendeins.

B.
Jährliche Finanzierungsvereinbarungen 2001

Es wurden jährliche Finanzierungsvereinbarungen für das Jahr 2001 geschlossen zwischen der Europäischen Kommission für die Europäische Gemeinschaft und

der Tschechischen Republik am neunzehnten Juni zweitausenddrei;

der Republik Estland am zehnten Juli zweitausenddrei;

der Republik Ungarn am sechsundzwanzigsten März zweitausenddrei;

der Republik Lettland am dreißigsten Mai zweitausendzwei;

der Republik Litauen am achtzehnten Juli zweitausendzwei;

der Republik Polen am zehnten Juni zweitausendzwei;

der Slowakischen Republik am vierten November zweitausendzwei;

der Republik Slowenien am siebzehnten Juli zweitausendzwei.

C.
Jährliche Finanzierungsvereinbarungen 2002

Es wurden jährliche Finanzierungsvereinbarungen für das Jahr 2002 geschlossen zwischen der Europäischen Kommission für die Europäische Gemeinschaft und

der Tschechischen Republik am dritten Juni zweitausendvier;

der Republik Estland am elften Dezember zweitausenddrei;

der Republik Ungarn am zweiundzwanzigsten Dezember zweitausenddrei;

der Republik Lettland am zwölften Mai zweitausenddrei;

der Republik Litauen am sechsten Juni zweitausenddrei;

der Republik Polen am vierzehnten April zweitausenddrei;

der Slowakischen Republik am dreißigsten September zweitausenddrei;

der Republik Slowenien am achtundzwanzigsten Juli zweitausenddrei.

D.
Jährliche Finanzierungsvereinbarungen 2003

Es wurden jährliche Finanzierungsvereinbarungen für das Jahr 2003 geschlossen zwischen der Europäischen Kommission für die Europäische Gemeinschaft und

der Tschechischen Republik am zweiten Juli zweitausendvier;

der Republik Estland am elften Dezember zweitausenddrei;

der Republik Ungarn am zweiundzwanzigsten Dezember zweitausenddrei;

der Republik Lettland am ersten Dezember zweitausenddrei;

der Republik Litauen am fünfzehnten Januar zweitausendvier;

der Republik Polen am zehnten Juni zweitausenddrei;

der Slowakischen Republik am sechsundzwanzigsten Dezember zweitausenddrei;

der Republik Slowenien am elften November zweitausenddrei.

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