ANHANG I VO (EG) 2007/318
LISTE DER DRITTLÄNDER, AUS DENEN DIE EINFUHR VON IN GEFANGENSCHAFT GEZÜCHTETEN VÖGELN ZUGELASSEN IST
- 1.
- In den Spalten 1 und 3 der Tabelle in Anhang I Teil 1 der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 der Kommission(1) aufgeführte Drittländer bzw. Drittlandgebiete; Spalte 4 der Tabelle enthält eine Musterveterinärbescheinigung für Zucht- oder Nutzgeflügel, ausgenommen Laufvögel;
- 2.
- Argentinien;
- 3.
- Philippinen: Metropolregion Manila.
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 226 vom 23.8.2008, S. 1.
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