ANHANG II VO (EG) 2007/341
KN-Code | Beschreibung |
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07032000 | Knoblauch, frisch oder gekühlt |
ex07039000 | andere Gemüse der Allium-Arten, frisch oder gekühlt |
ex07108095 | Knoblauch(1) und Allium ampeloprasum, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren |
ex07109000 | Mischungen von Gemüsen, die Knoblauch(1) und/oder Allium ampeloprasum enthalten, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren |
ex07119080 | Knoblauch(1) und Allium ampeloprasum, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet |
ex07119090 | Mischungen von Gemüsen, die Knoblauch(1) und/oder Allium ampeloprasum enthalten, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet |
ex07129090 | Knoblauch(1) und Allium ampeloprasum und Mischungen von Gemüsen, die Knoblauch(1) und/oder Allium ampeloprasum enthalten, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet |
Fußnote(n):
- (1)
Dies schließt auch Erzeugnisse ein, bei denen das Wort „Knoblauch” nur Teil der Beschreibung ist. Solche Begriffe können sein „Solo Knoblauch” , „Elefanten-Knoblauch” , „Knollenknoblauch” oder „Riesenknoblauch” , wobei diese Aufzählung nicht erschöpfend ist.
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