Artikel 1 VO (EG) 2007/372
Abweichend von Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 2007/19/EG dürfen Deckel, die als Dichtungen Kunststoffschichten oder -beschichtungen enthalten, die zusammen aus zwei oder mehreren Schichten verschiedener Materialarten bestehen, in der Gemeinschaft in Verkehr gebracht werden, wenn sie den im Anhang dieser Verordnung festgelegten Beschränkungen und Spezifikationen entsprechen.
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