Einziger Artikel VO (EG) 2007/383
Die teilweise Interimsüberprüfung gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 der Warendefinition im Rahmen der Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren von synthetischen Spinnfasern aus Polyestern, die dem KN-Code 55032000 zugewiesen werden, mit Ursprung in der Volksrepublik China, Saudi-Arabien, Belarus und der Republik Korea wird hiermit ohne Änderung der geltenden Antidumpingmaßnahmen eingestellt.
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