Artikel 5 VO (EG) 2007/391
Erstattungsfähige Ausgaben
Erstattungsfähig sind nur Ausgaben, die
- a)
- im Fischereiüberwachungsprogramm vorgesehen sind und
- b)
- sich auf die in Artikel 8 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 861/2006 genannten Maßnahmen beziehen;
- c)
- Vorhaben mit Kosten von über 40000 EUR (ohne MwSt.) betreffen, ausgenommen bei in Artikel 8 Buchstabe a Ziffer ii bzw. v der Verordnung (EG) Nr. 861/2006 genannten Maßnahmen oder in ordnungsgemäß begründeten Fällen;
- d)
- sich aus rechtlichen Verpflichtungen und Mittelbindungen ergeben, die die Mitgliedstaaten nach Artikel 4 dieser Verordnung eingegangen sind;
- e)
- Vorhaben betreffen, die gemäß Artikel 8 durchgeführt werden;
- f)
- soweit zutreffend, spezifischen Gemeinschaftsvorschriften entsprechen.
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