ANHANG V VO (EG) 2007/391

Indikatives Verzeichnis nicht erstattungsfähiger Ausgaben

Als nicht erstattungsfähig gelten Ausgaben für
a)
Miet- und Leasing-Verträge;
b)
Ausrüstungen, die außer zur Fischereiüberwachung auch zu anderen Zwecken verwendet werden können, wie beispielsweise PCs, Laptops, Scanner, Drucker, Mobiltelefone, Telefonzentralen, Walkie-Talkies, Metermaße, Messschieber u. Ä., Videos, Fotoausrüstungen usw.;
c)
Kleidung und Schuhwerk wie Uniformen, Schutzanzüge usw. und allgemeine persönliche Gebrauchsgegenstände;
d)
Betriebs- und Wartungskosten wie Telekommunikationskosten, finanzielle Interessen, Versicherungsprämien, Benzin;
e)
Ersatzteile, die benötigt werden, um Ausrüstungen, die für eine Finanzhilfe in Frage kommen, funktionstüchtig zu halten;
f)
Fahrzeuge und Motorräder;
g)
Gebäude und Gelände;
h)
Lohnkosten für Mitarbeiter nationaler Verwaltungen und Entschädigungen;
i)
Zulagen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.