ANHANG V VO (EG) 2007/391
Indikatives Verzeichnis nicht erstattungsfähiger Ausgaben
Als nicht erstattungsfähig gelten Ausgaben für- a)
- Miet- und Leasing-Verträge;
- b)
- Ausrüstungen, die außer zur Fischereiüberwachung auch zu anderen Zwecken verwendet werden können, wie beispielsweise PCs, Laptops, Scanner, Drucker, Mobiltelefone, Telefonzentralen, Walkie-Talkies, Metermaße, Messschieber u. Ä., Videos, Fotoausrüstungen usw.;
- c)
- Kleidung und Schuhwerk wie Uniformen, Schutzanzüge usw. und allgemeine persönliche Gebrauchsgegenstände;
- d)
- Betriebs- und Wartungskosten wie Telekommunikationskosten, finanzielle Interessen, Versicherungsprämien, Benzin;
- e)
- Ersatzteile, die benötigt werden, um Ausrüstungen, die für eine Finanzhilfe in Frage kommen, funktionstüchtig zu halten;
- f)
- Fahrzeuge und Motorräder;
- g)
- Gebäude und Gelände;
- h)
- Lohnkosten für Mitarbeiter nationaler Verwaltungen und Entschädigungen;
- i)
- Zulagen.
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