ANHANG VII VO (EG) 2007/391
Ausgabenerklärung
gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 391/2007 der Kommission Entscheidung der Kommission _ Nationales AZ (ggf.) _ Der Unterzeichnete _ bescheinigt in seiner Funktion als Vertreter der für die einschlägigen Finanz- und Kontrollverfahren zuständigen Behörde, _ dass alle nachstehenden Beträge den Gesamtausgaben entsprechen, die 20_ im Einklang mit den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften im Rahmen genehmigter Vorhaben für die in Artikel 8 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 861/2006 des Rates genannten Maßnahmen getätigt wurden:a) | Computersysteme und IT-Netzwerke | _EUR(1) |
b) | Fernüberwachungssysteme sowie elektronische Aufzeichnungs- und Meldegeräte | _EUR |
c) | Pilotvorhaben für den Einsatz neuer Technologien | _EUR |
d) | Schulungs- und Austauschprogramme für Kontrollbeamte | _EUR |
e) | Inspektions- und -beobachterpilotprogramme | _EUR |
f) | Bewertung öffentlicher Ausgaben im Bereich der Überwachung | _EUR |
g) | Seminare und Multimedia-Instrumente | _EUR |
h) | Erwerb und Modernisierung von Schiffen und Flugzeugen | _EUR |
Insgesamt | _EUR |
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Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 391/2007. Bei öffentlichen Aufträgen bescheinigt der Unterzeichnete, dass der Auftrag an den Anbieter mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis vergeben, jeglicher Interessenkonflikt vermieden, die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung beachtet und, sofern zutreffend, die EU-Vorschriften zur Koordinierung der Verfahren für die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge eingehalten wurden.
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Anwendung von Verwaltungs- und Kontrollverfahren, um die Lieferung der kofinanzierten Waren und Dienstleistungen sowie die Richtigkeit der angegebenen Ausgaben zu überprüfen, um Unregelmäßigkeiten zu verhindern, aufzudecken und zu beheben, Betrug zu verfolgen und unrechtmäßig gezahlte Beträge wieder einzuziehen.
Fußnote(n):
- (1)
Genauer Betrag, auf zwei Dezimalstellen gerundet.
- (2)
Nichtzutreffendes streichen.
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