Anlage A VO (EG) 2007/415

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

A.1
Dienste

Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS)

Ein europäisches Konzept für harmonisierte Informationsdienste zur Unterstützung des Verkehrs- und Transportmanagements in der Binnenschifffahrt, einschließlich der Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern.

Schiffsverkehrsmanagement (Vessel Traffic Management)

Das Schiffsverkehrsmanagement umfasst die mündliche und elektronische Bereitstellung von Informationen und die Erteilung von Anweisungen im Austausch mit und auf Anfrage von Schiffen, um den Verkehrsfluss zu optimieren und zu einem reibungslosen (wirtschaftlichen) und sicheren Transport beizutragen. Das Schiffsverkehrsmanagement umfasst mindestens einen der im Folgenden beschriebenen Bestandteile:

Schiffsverkehrsdienste

Informationsdienste

Navigationsberatungsdienste

Verkehrsorganisationsdienste

Schleusenplanung (lang- und mittelfristig)

Schleusenbetrieb

Brückenplanung (mittel- und kurzfristig)

Brückenbetrieb

Nautische Informationen.

Schiffsverkehrsdienste (Vessel Traffic Services (VTS))

Ein von einer zuständigen Behörde eingerichteter Dienst zur Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs und zum Schutz der Umwelt. Dieser Dienst muss in der Lage sein, interaktiv mit den Verkehrsteilnehmern zusammenzuwirken und auf alle in dem Gebiet auftretenden Verkehrssituationen zu reagieren. Schiffsverkehrsdienste müssen mindestens einen Informationsdienst umfassen und können auch andere Dienste wie einen Navigationsberatungsdienst und/oder einen Verkehrsorganisationsdienst umfassen, wie nachfolgend beschrieben:

Ein Informationsdienst ist ein Dienst, der sicherstellt, dass wichtige Informationen für Navigationsentscheidungen rechtzeitig an Bord zur Verfügung stehen.

Ein Navigationsberatungsdienst ist ein Dienst, der navigatorische Entscheidungen an Bord unterstützt und deren Auswirkungen überwacht. Navigationsberatung ist besonders wichtig bei verminderter Sicht oder schwierigen Wetterbedingungen oder bei Defekten oder Mängeln, die das Radargerät, die Steuerung oder die Antriebsanlage beeinträchtigen. Navigationsberatung erfolgt in angemessener Weise durch Positionsangaben auf Anforderung des Verkehrsteilnehmers oder in besonderen Umständen, wenn es dem VTS-Betriebspersonal notwendig erscheint.

Ein Verkehrsorganisationsdienst ist ein Dienst, durch den gefährlichen Schiffsverkehrssituationen vorgebeugt und ein sicherer und wirtschaftlicher Ablauf des Schiffsverkehrs in einem VTS-Gebiet ermöglicht wird.

(Quelle: IALA VTS-Leitlinien)

VTS-Gebiet

Ein VTS-Gebiet ist das abgegrenzte, förmlich festgestellte Gebiet eines VTS-Betriebs. Ein VTS-Gebiet kann in Teilgebiete oder Sektoren unterteilt werden. (Quelle: IALA VTS-Leitlinien).

Nautische Informationen

Nautische Informationen sind Informationen für den Schiffsführer, die zur Unterstützung von Entscheidungen an Bord bereitgestellt werden. (Quelle: IALA VTS-Leitlinien).

Taktische Verkehrsinformationen (TTI)

Taktische Verkehrsinformationen sind die Informationen, die die unmittelbaren Navigationsentscheidungen des Schiffsführers oder des VTS-Betriebspersonals in der tatsächlichen Verkehrssituation und der näheren geografischen Umgebung beeinflussen. Ein taktisches Verkehrsbild enthält Informationen über die Positionen und besondere Schiffsinformationen sämtlicher von einem Radar wahrgenommener, auf einer elektronischen Schifffahrtskarte angezeigter Ziele, die — soweit verfügbar — durch externe Verkehrsinformationen, wie z. B. AIS, ergänzt werden können. TTI können an Bord eines Schiffes oder an Land, z. B. in einem VTS-Zentrum, bereitgestellt werden. (Quelle: RIS-Leitlinien).

Strategische Verkehrsinformationen (STI)

Strategische Verkehrsinformationen sind die Information, die die mittel- und langfristigen Entscheidungen der RIS-Benutzer beeinflussen. Ein strategisches Verkehrsbild trägt zur Entscheidung über die Planung einer sicheren und wirtschaftlichen Fahrt bei. Es wird in einem RIS-Zentrum bereitgestellt und den Benutzern auf Anforderung übermittelt. Ein strategisches Verkehrsbild enthält alle relevanten Schiffe im RIS-Gebiet mit deren Merkmalen, Ladungen und Positionen, die durch Funkspruch oder elektronische Meldung gemeldet wurden, in einer Datenbank gespeichert sind und in einer Tabelle oder auf einer elektronischen Karte dargestellt werden. Strategische Verkehrsinformationen können von einem RIS/VTS-Zentrum oder von einem Büro bereitgestellt werden. (Quelle: RIS-Leitlinien).

Schiffsverfolgung und -aufspürung

Schiffsverfolgung ist die Funktion, Statusinformationen über ein Schiff aufrechtzuerhalten, wie z. B. die laufende Position und die Eigenschaften des Schiffes, falls nötig in Verbindung mit Informationen über Ladung und Sendungen.

Schiffsaufspürung ist der Abruf von Informationen über den Aufenthaltsort des Schiffes und — falls nötig — von Informationen über Ladung, Sendungen und Ausrüstung. (Quelle: RIS-Leitlinien)

Schiffsverkehrsüberwachung

Die Schiffsverkehrsüberwachung bietet wichtige Informationen über die Bewegungen der betroffenen Schiffe in einem RIS-Gebiet. Dies umfasst Informationen über die Identität des Schiffes, seine Position (Art der Ladung) und Zielhafen.

Logistik

Die Planung, Ausführung und Kontrolle der Bewegung und Platzierung von Personen und/oder Gütern und unterstützende Aktivitäten hinsichtlich solcher Bewegungen und Platzierungen innerhalb eines zum Erreichen spezifischer Ziele organisierten Systems. (Quelle: COMPRIS WP8 Standardization)

A.2
Beteiligte

Schiffsführer

Die Person, die für die Gesamtsicherheit des Schiffes, der Ladung, der Fahrgäste und der Besatzung verantwortlich ist und damit für den Fahrtenplan des Schiffes sowie den Zustand von Schiff und Ladung bzw. das Wohl der Fahrgäste und für Qualifikation und Umfang der Besatzung.

Steuermann

Die Person, die das Fahrzeug nach Fahrtenplanvorgaben des Schiffsführers steuert. (Quelle: COMPRIS WP2, Architecture)

VTS-Betriebspersonal

Von der zuständigen Behörde entsprechend qualifiziertes Personal, das eine oder mehrere Aufgaben zur Erbringung von VTS-Diensten wahrnimmt. (Quelle: IALA VTS-Leitlinien für Binnengewässer) Das Personal, das den flüssigen und sicheren Verkehrsablauf im Gebiet um das VTS-Zentrum überwacht und steuert. (Quelle: COMPRIS WP2, Architecture)

Zuständige Behörde

Die zuständige Behörde ist die Behörde, die staatlicherseits als ganz oder teilweise verantwortlich für die Sicherheit einschließlich der Umweltfreundlichkeit und der Wirtschaftlichkeit des Schiffsverkehrs bestimmt ist. Aufgaben der zuständigen Behörde sind in der Regel die Planung, die Regelung der Finanzierung und das Inauftraggeben des RIS. (Quelle: RIS-Leitlinien)

RIS-Behörde

Die RIS-Behörde ist die für die Leitung, den Betrieb und die Koordinierung des RIS, die Interaktion mit teilnehmenden Schiffen und die sichere und wirksame Erbringung des Dienstes verantwortliche Behörde. (Quelle: RIS-Leitlinien)

RIS-Betriebspersonal

Das Personal, das eine oder mehrere Aufgaben innerhalb der RIS-Dienste ausübt.

Schleusenbetriebspersonal

Das Personal, das den flüssigen und sicheren Verkehrsablauf um und durch die Schleuse überwacht und steuert und das für den Schleusungsvorgang selbst verantwortlich ist. (Quelle: COMPRIS WP2, Architecture)

Brückenbetriebspersonal

Das Personal, das den flüssigen und sicheren Verkehrsablauf an einer beweglichen Brücke überwacht und steuert und für den Betrieb einer beweglichen Brücke verantwortlich ist. (Quelle: COMPRIS WP2, Architecture)

Terminalbetreiber

Eine Partei, die für die Durchführung des Beladens, Stauens und Entladens von Fahrzeugen verantwortlich ist. (Quelle: COMPRIS WP8 Standardization)

Flottenmanager

Eine Person, die den aktuellen (Navigations-)Status einer Zahl von Schiffen plant und beobachtet, die nach gemeinsamer Weisung eingesetzt werden oder einen gemeinsamen Eigentümer haben.

Personal in Notfallzentren

Personal, das mit der Überwachung, Steuerung und Organisation der sicheren und reibungslosen Bekämpfung von Unfällen, Vorfällen und Katastrophen betraut ist.

Verlader (Synonym: Frachtversender)

Der Wirtschaftsbeteiligte oder die Person, von der, in deren Namen oder in deren Auftrag ein Vertrag über die Beförderung von Gütern abgeschlossen wurde mit einem Beförderer oder einer Partei, von der, in deren Namen oder in deren Auftrag die Güter dem Beförderer im Zusammenhang mit dem Beförderungsvertrag tatsächlich angeliefert werden. (Quelle: COMPRIS WP8 Standardisation)

Empfänger

Die im Beförderungsdokument genannte Partei, die Waren, Güter oder Container empfangen soll. (Quelle: Transport and Logistics Glossary (P&O Nedlloyd) und COMPRIS WP8 Standardization)

Frachtmakler

Die im Auftrag des Frachtführers für den auszuführenden physischen Transport der Waren verantwortliche Person. Der Frachtmakler bietet den Verladern Transportkapazität im Auftrag von Frachtführern an und ist so Bindeglied zwischen Spediteur und Schiffsführer. (Quelle: COMPRIS WP2, Architecture)

Spediteur

Die Person, die im Auftrag des Verladers für die Organisation des physischen Transports der Waren, die ausgetauscht werden sollen, verantwortlich ist. Der Spediteur bietet Frachtführern im Namen von Verladern zu transportierende Fracht an. (Quelle: COMPRIS WP2, Architecture)

Zoll

Die staatliche Verwaltung, die mit der Erhebung von Verbrauchssteuern und Abgaben auf importierte Güter aus dem Ausland betraut ist und die Aus- und Einfuhr von Gütern überwacht, z. B. die Einhaltung von Kontingentsbeschränkungen und Einfuhrverboten. (Quelle: Transport and Logistics Glossary (P&O Nedlloyd))

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