Artikel 3 VO (EG) 2007/425

Für die Zwecke von Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1365/2006 werden die Daten gemäß den in Anhang III dieser Verordnung genannten Vorgaben für die Dateien und das Übertragungsmedium elektronisch an das zentrale Eurostat-Portal übermittelt oder heraufgeladen.

Das Übertragungsformat muss den von Eurostat festgelegten Datenaustauschformaten entsprechen.

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