ANHANG VO (EG) 2007/425

Die Anhänge A bis F der Verordnung (EG) Nr. 1365/2006 erhalten folgende Fassung:

ANHANG A

Tabelle A1:
Güterverkehr nach der Güterart (jährliche Daten)
Inhalt Codierung Systematik Einheit
Tabelle 2 alphanumerische Zeichen „A1”
Meldeland 2 Buchstaben NUTS0 (Ländercode)
Jahr 4 Ziffern „yyyy”
Ladeland/-region 4 alphanumerische Zeichen NUTS2(*)
Löschland/-region 4 alphanumerische Zeichen NUTS2(*)
Verkehrsart 1 Ziffer
1=
innerstaatlich
2=
grenzüberschreitend (ohne Transit)
3=
Transit
Güterart 2 Ziffern NST 2000(**)
Verpackungsart 1 Ziffer
1=
Güter in Containern
2=
Güter nicht in Containern und Leercontainer
Beförderte Tonnen Tonnen
Tonnenkilometer Tonnenkilometer

ANHANG B

Tabelle B1:
Verkehr nach der Nationalität der Schiffe und dem Schiffstyp (jährliche Daten)
Inhalt Codierung Systematik Einheit
Tabelle 2 alphanumerische Zeichen „B1”
Meldeland 2 Buchstaben NUTS0 (Ländercode)
Jahr 4 Ziffern „yyyy”
Ladeland/-region 4 alphanumerische Zeichen NUTS2(***)
Löschland/-region 4 alphanumerische Zeichen NUTS2(***)
Verkehrsart 1 Ziffer
1=
innerstaatlich
2=
grenzüberschreitend (ohne Transit)
3=
Transit
Schiffstyp 1 Ziffer
1=
Gütermotorschiff
2=
Güterbinnenschiff ohne eigenen Antrieb
3=
Tankmotorschiff
4=
Tankbinnenschiff ohne eigenen Antrieb
5=
Sonstiges Güterbinnenschiff
6=
Seeschiff
Nationalität des Schiffes 2 Buchstaben NUTS0 (Ländercode)(****)
Beförderte Tonnen Tonnen
Tonnenkilometer Tonnenkilometer
Tabelle B2:
Schiffsverkehr (jährliche Daten)

ANMERKUNG: Die Übermittlung der Tabelle B2 ist fakultativ.

Inhalt Codierung Systematik Einheit
Tabelle 2 alphanumerische Zeichen „B2”
Meldeland 2 Buchstaben NUTS0 (Ländercode)
Jahr 4 Ziffern „yyyy”
Verkehrsart 1 Ziffer
1=
innerstaatlich
2=
grenzüberschreitend (ohne Transit)
3=
Transit
Zahl der Schiffsbewegungen (beladene Schiffe) Schiffsbewegungen
Zahl der Schiffsbewegungen (leere Schiffe) Schiffsbewegungen
Schiffskilometer (beladene Schiffe) Schiffskilometer
Schiffskilometer (leere Schiffe) Schiffskilometer

ANHANG C

Tabelle C1:
Containerverkehr nach der Güterart (jährliche Daten)
Inhalt Codierung Systematik Einheit
Tabelle 2 alphanumerische Zeichen „C1”
Meldeland 2 Buchstaben NUTS0 (Ländercode)
Jahr 4 Ziffern „yyyy”
Ladeland/-region 4 alphanumerische Zeichen NUTS2(*****)
Löschland/-region 4 alphanumerische Zeichen NUTS2(*****)
Verkehrsart 1 Ziffer
1=
innerstaatlich
2=
grenzüberschreitend (ohne Transit)
3=
Transit
Containergrößen 1 Ziffer
1=
20-Fuß-Ladeeinheiten
2=
40-Fuß-Ladeeinheiten
3=
Ladeeinheiten > 20 Fuß und < 40 Fuß
4=
Ladeeinheiten > 40 Fuß
Ladestatus 1 Ziffer
1=
beladene Container
2=
leere Container
Güterart 2 Ziffern NST 2000(******)
Beförderte Tonnen Tonnen
Tonnenkilometer Tonnenkilometer
TEU TEU
TEU-Kilometer TEU-Kilometer

ANHANG D

Tabelle D1:
Verkehr nach der Nationalität der Schiffe (vierteljährliche Daten)
Inhalt Codierung Systematik Einheit
Tabelle 2 alphanumerische Zeichen „D1”
Meldeland 2 Buchstaben NUTS0 (Ländercode)
Jahr 4 Ziffern „yyyy”
Quartal 2 Ziffern
41=
1. Quartal
42=
2. Quartal
43=
3. Quartal
44=
4. Quartal
Verkehrsart 1 Ziffer
1=
innerstaatlich
2=
grenzüberschreitend (ohne Transit)
3=
Transit
Nationalität des Schiffes 2 Buchstaben NUTS0 (Ländercode)(*******)
Beförderte Tonnen Tonnen
Tonnenkilometer Tonnenkilometer
Tabelle D2:
Containerverkehr nach der Nationalität der Schiffe (vierteljährliche Daten)
Inhalt Codierung Systematik Einheit
Tabelle 2 alphanumerische Zeichen „D2”
Meldeland 2 Buchstaben NUTS0 (Ländercode)
Jahr 4 Ziffern „yyyy”
Quartal 2 Ziffern
41=
1. Quartal
42=
2. Quartal
43=
3. Quartal
44=
4. Quartal
Verkehrsart 1 Ziffer
1=
innerstaatlich
2=
grenzüberschreitend (ohne Transit)
3=
Transit
Nationalität des Schiffes 2 Buchstaben NUTS0 (Ländercode)(********)
Ladestatus 1 Ziffer
1=
beladene Container
2=
leere Container
Beförderte Tonnen Tonnen
Tonnenkilometer Tonnenkilometer
TEU TEU
TEU-Kilometer TEU-Kilometer

ANHANG E

Tabelle E1:
Güterverkehr (jährliche Daten)
Inhalt Codierung Systematik Einheit
Tabelle 2 alphanumerische Zeichen „E1”
Meldeland 2 Buchstaben NUTS0 (Ländercode)
Jahr 4 Ziffern „yyyy”
Verkehrsart 1 Ziffer
1=
innerstaatlich
2=
grenzüberschreitend (ohne Transit)
3=
Transit
Güterart 2 Ziffern NST 2000(*********)
Beförderte Tonnen insgesamt Tonnen
Tonnenkilometer insgesamt Tonnenkilometer

ANHANG F

GÜTERSYSTEMATIK

Die Meldung der Güterart erfolgt gemäß der in Tabelle F.1 dargestellten Gütersystematik NST-2000(1). Zu verwenden ist der zweistellige Code der Spalte NST-2000-Gruppen. Nur für das Jahr 2007 können die Mitgliedstaaten allerdings für die Meldung der Güterart die in Tabelle F.2 aufgeführte Klassifikation NST/R(2) verwenden. Zu verwenden ist der zweistellige Code der Spalte „Gütergruppen” . Die Mitgliedstaaten haben auch die Möglichkeit, im Jahr 2007 für die Berichterstattung beide Systematiken zu verwenden. Vom Jahr 2008 an ist nur die Systematik NST-2000 zulässig.
Tabelle F.1:
Systematik NST-2000
NST-2000-GruppenWarenbezeichnung
01Erzeugnisse der Landwirtschaft, Jagd- und Forstwirtschaft; Fische und Fischereierzeugnisse
02Kohle und Torf; rohes Erdöl und Erdgas; Uran- und Thoriumerze
03Erze, Steine und Erden, sonstige Bergbauerzeugnisse
04Nahrungs- und Genussmittel
05Textilien und Bekleidung; Leder und Lederwaren
06Holz sowie Holz-, Kork- und Flechtwaren (ohne Möbel); Papier, Pappe und Waren daraus; Verlags- und Druckerzeugnisse, bespielte Ton-, Bild- und Datenträger
07Kokereierzeugnisse, Mineralölerzeugnisse, Spalt- und Brutstoffe
08Chemische Erzeugnisse; Gummi- und Kunststoffwaren
09Sonstige Mineralerzeugnisse
10Metalle und Halbzeug daraus; Metallerzeugnisse, ohne Maschinen und Geräte
11Maschinen; Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen; Geräte der Elektrizitätserzeugung und -verteilung u. Ä.; Nachrichtentechnik, Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie elektronische Bauelemente; medizin-, mess-, steuerungs- und regelungstechnische Erzeugnisse; optische Erzeugnisse; Uhren
12Fahrzeuge
13Möbel, Schmuck, Musikinstrumente, Sportgeräte, Spielwaren und sonstige Erzeugnisse
14Sekundärrohstoffe; kommunale Abfälle und sonstige Abfälle, in der CPA anderweitig nicht genannt
15

Post, Pakete

Anmerkung: Diese Position wird normalerweise für Waren verwendet, die von Postverwaltungen und spezialisierten Kurierdiensten befördert werden (NACE Rev. 2, Abteilungen 53.10 und 53.20)

16

Geräte und Material für die Güterbeförderung

Anmerkung: Diese Position umfasst z. B. leere Container, Paletten, Kartons, Kisten, Rollkästen sowie spezielle Transportfahrzeuge, die auf anderen Fahrzeugen befördert werden.

Die Einführung dieser Position erfolgt ungeachtet der Frage, ob diese Materialien als „Güter” gelten sollen. Dies ist anhand der Regeln für die Datenerhebung in den einzelnen Verkehrszweigen zu entscheiden.

17Im Rahmen von privaten und gewerblichen Umzügen beförderte Güter; von den Fahrgästen getrennt befördertes Gepäck; zum Zwecke der Reparatur bewegte Fahrzeuge; sonstige nichtmarktbestimmte Güter, a.n.g.
18

Sammelgut: eine Mischung verschiedener Arten von Gütern, die zusammen befördert werden

Anmerkung: Diese Position wird verwendet, wenn eine getrennte Zuordnung zu den Gruppen 01—16 nicht als sinnvoll erachtet wird.

19

Nicht identifizierbare Güter: Güter, die sich aus irgendeinem Grund nicht genau bestimmen lassen und daher nicht den Gruppen 01—16 zugeordnet werden können.

Anmerkung: Unter dieser Position sollen Güter erfasst werden, über deren Art die Meldeeinheit keine Informationen besitzt.

20

Sonstige Güter, a.n.g.

Anmerkung : Unter dieser Position werden Güter erfasst, die sich keiner der Gruppen 01—19 zuordnen lassen. Da die Gruppen 01—19 so ausgelegt sind, dass alle vorhersehbaren Kategorien von beförderten Gütern abgedeckt werden, sollte die Verwendung der Gruppe 20 als ungewöhnlich erachtet werden und könnte einen Anhaltspunkt dafür liefern, dass die unter dieser Position gemeldeten Daten eingehender zu prüfen sind.

Tabelle F.2:
Systematik der NST/R
GütergruppenKapitel NST/RGruppen NST/RBezeichnung
1001Getreide
202, 03Kartoffeln, frische Früchte, sonstiges frisches und gefrorenes Gemüse
300, 06Lebende Tiere, Zuckerrüben
405Holz und Kork
504, 09Spinnstoffe und Textilabfälle, andere pflanzliche, tierische und verwandte Rohstoffe
6111, 12, 13, 14, 16, 17Andere Nahrungs- und Futtermittel
718Ölsaaten, Ölfrüchte und Fette
8221, 22, 23Feste mineralische Brennstoffe
9331Rohes Erdöl
1032, 33, 34Mineralölerzeugnisse
11441, 46Eisenerze, Eisen- und Stahlabfälle und -schrott, Hochofenstaub, Schwefelkiesabbrände
1245NE-Metallerze und Abfälle von NE-Metallen
13551, 52, 53, 54, 55, 56Eisen, Stahl und NE-Metalle (einschließlich Halbzeug)
14664, 69Zement, Kalk, verarbeitete Baustoffe
1561, 62, 63, 65Steine und Erden
16771, 72Natürliche oder chemische Düngemittel
17883Grundstoffe der Kohle- und Petrochemie, Teere
1881, 82, 89Chemische Erzeugnisse, ausgenommen Grundstoffe der Kohle- und Petrochemie sowie Teere
1984Zellstoff, Altpapier
20991, 92, 93Fahrzeuge und Beförderungsmittel, Maschinen, Motoren, auch zerlegt und Einzelteile
2194Metallwaren, einschließlich EBM-Waren
2295Glas, Glaswaren, keramische und andere mineralische Erzeugnisse
2396, 97Leder, Textilien, Bekleidung, sonstige Halb- und Fertigwaren
2499Sonstige Waren

Fußnote(n):

(*)

Ist der Regionalcode nicht bekannt oder nicht verfügbar, so ist folgendermaßen zu codieren:

„NUTS0 + ZZ” , wenn der NUTS-Code für das Partnerland vorliegt;

„ISO-Code + ZZ” , wenn der NUTS-Code für das Partnerland nicht vorliegt;

„ZZZZ” , wenn das Partnerland unbekannt ist.

(**)

Wie in Anhang F erläutert, kann die Systematik NST/R nur für das Bezugsjahr 2007 für die Meldung der Güterart verwendet werden.

(***)

Ist der Regionalcode nicht bekannt oder nicht verfügbar, so ist folgendermaßen zu codieren:

„NUTS0 + ZZ” , wenn der NUTS-Code für das Partnerland vorliegt;

„ISO-Code + ZZ” , wenn der NUTS-Code für das Partnerland nicht vorliegt;

„ZZZZ” , wenn das Partnerland unbekannt ist.

(****)

Liegt kein NUTS-Code für das Land, in dem das Schiff registriert ist, vor, so ist der ISO-Ländercode zu verwenden. Ist die Nationalität des Schiffes unbekannt, so ist der Code „ZZ” zu verwenden.

(*****)

Ist der Regionalcode nicht bekannt oder nicht verfügbar, so ist folgendermaßen zu codieren:

„NUTS0 + ZZ” , wenn der NUTS-Code für das Partnerland vorliegt;

„ISO-Code + ZZ” , wenn der NUTS-Code für das Partnerland nicht vorliegt;

„ZZZZ” , wenn das Partnerland unbekannt ist.

(******)

Wie in Anhang F erläutert, kann die Systematik NST/R nur für das Bezugsjahr 2007 für die Meldung der Güterart verwendet werden.

(*******)

Liegt für das Land, in dem das Schiff registriert ist, kein NUTS-Code vor, so ist der ISO-Ländercode zu verwenden. Ist die Nationalität des Schiffes unbekannt, so ist der Code „ZZ” zu verwenden.

(********)

Liegt für das Land, in dem das Schiff registriert ist, kein NUTS-Code vor, so ist der ISO-Ländercode zu verwenden. Ist die Nationalität des Schiffes unbekannt, so ist der Code „ZZ” zu verwenden.

(*********)

Wie in Anhang F erläutert, kann die Systematik NST/R nur für das Bezugsjahr 2007 für die Meldung der Güterart verwendet werden.

(1)

Standardklassifikation für Güter in der Verkehrsstatistik, 2000, verabschiedet auf der 64. Sitzung (18.—21. Februar 2002) des Landverkehrsausschusses ( „Inland Transport Committee” ) der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) und überarbeitet auf der 56. Sitzung der Arbeitsgruppe Verkehrsstatistik (8.—10. Juni 2005) unter der Dokument-Nr. TRANS/WP.6/2004/1/Rev. 2.

(2)

Einheitliches Güterverzeichnis für die Verkehrsstatistik/revidierte Fassung, 1967. Veröffentlicht vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (französische Fassung aus dem Jahr 1968).

© Europäische Union 1998-2021

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