Artikel 5 VO (EG) 2007/458
Modul Nettosozialschutzleistungen
(1) Im Hinblick auf die Einführung eines Moduls Nettosozialschutzleistungen wird bis zum Ende des Jahres 2008 in allen Mitgliedstaaten eine Pilot-Datenerhebung für das Jahr 2005 durchgeführt. Die zu behandelnden Themen und die Vorlage von Daten sind in Anhang III festgelegt.
(2) Auf der Grundlage einer Zusammenfassung dieser nationalen Pilot-Datenerhebung und unter der Voraussetzung, dass das Ergebnis einer sehr großen Mehrheit dieser Pilotstudien positiv ist, werden die Maßnahmen für den Beginn einer umfassenden Datenerhebung für dieses Modul nach dem in Artikel 8 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen. Diese umfassende Datenerhebung beginnt frühestens im Jahr 2010.
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